Der pathologische PC-/Internetgebrauch (Computersucht oder Internetsucht) ist in Deutschland mittlerweile als ein eigenständigesKrankheitsbild anerkannt worden. Deswegen können die Kosten für eine stationäre Behandlung/Rehabilitation für die Dauer von circa zehn Wochen sowie die anschließende Nachsorge in einer Suchtberatungsstelle von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen übernommen werden. Voraussetzung für eine Reha ist eine ärztliche Diagnose für pathologischen PC-/Internetgebrauch.
Die Therapie einer Computersucht, Internetsucht oder Computerspielsucht erfolgt mithilfe von Verhaltenstherapie. Betroffene sollen lernen, mit dem Internetgebrauch besser umgehen zu können, indem sie die Nutzungszeit reduzieren und Inhalte mit erhöhtem Suchtpotential meiden. Anders als bei anderen Abhängigkeitserkrankungen ist eine vollständige Abstinenz bei einer Computer- und Internetsucht aufgrund der starken Implementierung von Internet, Computer und Smartphone in den privaten und beruflichen Alltag nicht möglich. Daher ist es umso wichtiger, einen gesunden Umgang mit diesen Medien zu lernen. Das Wiederaufleben von Hobbys, sozialen Beziehungen und Aufenthalten an der frischen Luft sind essentielle Bestandteile einer nachhaltigen Besserung im Internet- und Computergebrauch. Deswegen werden diese Themen in der Therapie ebenso angesprochen wie die individuelle Ursache der Abhängigkeitserkrankung. Ist dem Betroffenen erst einmal klar geworden, warum er mit der exzessiven Nutzung begonnen hat, können Bewältigungsstrategien einfacher erlernt und neue Verhaltensmuster besser in den Alltag integriert werden.
Telefonische Beratung für suchtkranke Menschen und deren Angehörige