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Entlassmanagement

für eine lückenlose Anschlussversorgung

Zu einer Behandlung in einem Krankenhaus gehört bei Bedarf auch, die Versorgung des Patienten nach der Krankenhausbehandlung zu organisieren.

Seit dem 01.10.2017 sind Krankenhäuser daher gesetzlich verpflichtet, ein Entlassmanagement  gemäß Rahmenvertrag nach § 39 Abs 1a SGB V für Patienten bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.

Die MEDIAN Achertal-Klinik Ottenhöfen hat ihr Entlassmangement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Klinik einen Entlassplan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.

Für das Führen des Entlassplanes ist ein multiprofessionelles Team aus Ärzten, Pflegekräften, Sozialarbeitern und Therapeuten verantwortlich. Geleitet und koordiniert wird das Team durch einen Stationsarzt.

Zusätzlich wird durch den Rahmenvertrag die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Kranken- und Pflegekassen sowie niedergelassenen Ärzten gestärkt.

Die MEDIAN Achertal-Klinik Ottenhöfen erfüllt damit die Voraussetzungen, um alle Patientinnen und Patienten in eine gut funktionierendeNachsorge entlassen zu können. 

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