Wir unterstützen Sie auf dem Weg zurück in ein erfülltes (Arbeits-)leben - von der Haushaltsführung über Bewerbertraining bis zur Vermittlung von Praktika.
Wir behandeln Abhängigkeitserkrankte, die nach einer fachklinischen Suchtbehandlung wegen erhöhter Rückfallgefährdung (Arbeitslosigkeit oder von Arbeitslosigkeit bedroht, nicht mehr lesitungsfähig im letzten Beruf, Wohnungslosigkeit, soziale Desintegration) noch einer stabilisierenden Adaptionsbehandlung bedürfen
Bestandsaufnahme im gesundheitlichen, persönlichen, beruflichen und sozialen Bereich unter Berücksichtigung der Behandlungsergebnisse aus der fachklinischen Behandlung und gemeinsame Festlegung der Adaptionsziele.
Das Behandlungsprogramm umfasst verschiedene Angebote. Neben Gruppen- und Einzeltherapie finden Gruppen zur beruflichen und wohnlichen Perspektive sowie zur Entwicklung einer positiven Freizeitgestaltung statt.
Weiterhin gehören ein Handlungskompetenztraining (Bewerbertraining, Schuldenregulierung, Sozialtraining) und die wöchentliche Hausversammlung zum Programm.
Nach erfolgreicher Stabilisierung, erfolgter Berufswegeplanung und ausreichender Belastungsfähigkeit, erworben durch das berufsvorbereitende Training findet eine externe Arbeitsbelastungserprobung / Praktikum im angestrebten leistungsgerechten Beruf in einer Firma unter realen Arbeitsbedingungen statt.
Die Adaption Duisburg verfügt über langjährige Kontakte zu einer Vielzahl von regionalen Arbeitgebern, die Praktikumsstellen in fast allen Berufssparten im gewerblich-handwerklichen, pflegerischen und kaufmännischen Bereich, aber auch in der Industrie und im Bereich Dienstleistungen anbieten.
In der letzten Phase der Behandlung geht es in der Regel um die Einleitung weitergehender notwendiger Fördermaßnahmen im beruflichen oder sozialen Bereich oder auch um Anregung und Einleitung von nachfolgenden Maßnahmen (ambulante Nachsorge, berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), weitergehende medizinische Leistungen, ambulante Psychotherapie, Betreutes Wohnen, usw.).
Die Dauer der Adaptionsmaßnahme beträgt bei Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit bis zu drei Monaten, bei Drogenabhängigen bis zu vier Monaten. Im Einzelfall sind je nach Leistungsträger auch Verlängerungen über diesen Zeitraum hinaus möglich. Nach §64 StGB nehmen wir auch die Patienten aus dem Maßregelvollzug in der Dauerbeurlaubung auf.
Ziel der Adaption ist die Wiedereingliederung oder die erstmalige Eingliederung in Beruf und Gesellschaft. Aufbauend auf den Erfahrungen und Entwicklungsschritten in der Fachklinik gehören dazu folgende Einzelziele: