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Fragen & Antworten

Nützliche Tipps

Nach einem Umzug in eine fremde Stadt und in ein unbekanntes Haus gibt es immer eine Menge Fragen und viele Unsicherheiten.

Um Sie bei Ihrem Start zu unterstützen, haben wir für Sie diese Tipps zusammengestellt.

Diese Zusammenstellung enthält in alphabetischer Reihenfolge alle Antworten auf Fragen und Hinweise, die aus unserer Erfahrung am häufigsten gestellt werden, bzw. für den Anfang nützlich sind. Sie finden hier nicht nur Hinweise, die das Adaptionshaus Duisburg betreffen, sondern auch Informationen über Standorte von Behörden u.v.m.

Das alles soll Ihnen helfen, sich nicht nur im Haus, sondern auch in der Stadt zu orientieren!

Gut zu wissen

Mit der Bescheinigung aus unserer Verwaltung, dass Sie jetzt in der Fuldastraße 4 Ihren Wohnsitz haben, gehen Sie zum Duisburger Meldeamt (Bezirksamt Innenstadt, Sonnenwall). Zur Anmeldung benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.

Bei einem Auszug möchten wir sie bitten ihre neue Anschrift zu hinterlassen, um ihnen nach ihrem Aufenthalt die eingegangene Post nachsenden zu können.

Behörden

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Service Center des Arbeitsamtes

Wintgenstraße 29-33

+49 (0)203 302-0

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Bezirksamt Innenstadt

Sonnenwall 73-75

+49 (0)203 283 22 95

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Finanzamt DU- Süd

Landfermannstraße 25

+49 (0)203 3001-0

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Sozialamt 

Sonnenwall 73

+49 (0)203 283-0

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Gesundheitsamt 

Landfermannstraße 1

+49 (0)203 2832756

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Ausländeramt 

Sittardsberger-Allee 14

+49 (0)203 283 7246

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Ordnungsamt

 

Musfeldstraße 8

+49 (0)203 283

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Wohnungsamt 

Schwanenstraße 5-7

+49 (0)203 2832900

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Telefonisch erreichen Sie städtische Einrichtungen 

Call Duisburg 94000

Stadtverwaltung 283-0
 

Patientinnen und Patienten rechnen ihre Fahrtkosten selbstständig und eigenverantwortlich bei dem jeweiligen Kostenträger ab. Hierzu erhalten Sie bei der Aufnahme ein Formblatt und Informationen. Im Übrigen gelten folgende Bedingungen, die aber auch je Leistungsträger noch unterschiedlich sein können. Bei Unklarheiten bitte in der Sprechstunde in der Verwaltung nachfragen.

Die Verwaltung zahlt nur für Sozialhilfeempfänger einen Vorschuss aus, wenn die Fahrtkosten mehr als 15,- € betragen. Alle anderen Bewohner müssen aus eigenem Einkommen/ Rücklagen die Fahrtkosten vorstrecken. In besonderen Ausnahmefällen kann mit der Einrichtungsleitung Rücksprache genommen werden.

Vor der Aufnahme eines Praktikums muss eine Fahrpreisbescheinigung besorgt werden. Mit dem Rentenversicherungsträger ist vor dem Praktikumsbeginn abzuklären, welche Tickets (Tages-, Vierer-, Wochen- oder Monatstickets ) für die Fahrt zur Praktikumsstätte gekauft werden können, damit sie Ihnen nach Beendigung des Praktikums erstatten werden. Der Rentenversicherungsträger darf nur die preisgünstigste Möglichkeit bezahlen, und dies hängt von dem zeitlichen Ablauf des Praktikums ab.

Grundsätzlich zahlen die Rentenversicherungsträger zwei Familienheimfahrten pro Zeitmonat (der Zeitmonat gilt in der Regel ab Entgiftungs- bzw. Klinikbeginn; die Daten sind im Zweifelsfalle bei den Kostenträgern jeweils zu erfragen). Die Fahrten dürfen bis zum letztgemeldeten Wohnort durchgeführt werden. Sollten die Bezugspersonen in einer anderen Stadt wohnen, ist es ratsam, dies vor Antritt der Fahrt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter abzuklären bzw. frühzeitig einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Die letzte Heimfahrt darf 2 Wochen vor Maßnahmenende unternommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, hier im Haus Feiern zu veranstalten. Es ist jedoch absolut notwendig, mit der Hauswirtschaftsleiterin, Frau Seggebruch, Rücksprache zu halten, damit entsprechende Vorbereitungen getroffen werden können.

Wenn Sie wichtige Unterlagen kopieren müssen, können Sie, nach Absprache mit einem Mitarbeiter, den Kopierer benutzen.

Sie sind für die Gestaltung Ihrer Freizeit nach 17.00 Uhr und an den Wochenenden selbst verantwortlich. Wenn Sie damit Schwierigkeiten haben, machen Sie es in der Indikationsgruppe zum Thema.

Sollten Sie Platz für kreative Arbeiten benötigen, können Sie sich den Kreativ - Raum aufschließen lassen. Wenn Sie Material benötigen, sprechen Sie das mit Frau Söhring rechtzeitig ab.

Radiogeräte und Fernseher müssen bei der GEZ angemeldet sein. Anmeldevordrucke haben Banken und Sparkassen. Wenn Sie Sozialhilfeempfänger sind, können Sie sich von den Gebühren befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Bezirksamt Mitte stellen. Es ist notwendig, dass Sie eine Bescheinigung des Hauses über Ihren Sozialhilfeempfängerstatus mitnehmen.

Hausordnung

  1. Die Schlüssel sind nicht übertragbar. Das eigenmächtige Nachmachen von Schlüsseln ist untersagt. Der Verlust von Schlüsseln ist umgehend den Mitarbeitern zu melden. Der Bewohner kann für die Erstattung der Kosten haftbar gemacht werden, wenn durch sein Verschulden die Installation eines neuen Schlosses notwendig wird.
  2. Die wichtigste Grundlage für den Aufenthalt ist die völlige Abstinenz des Bewohners. Besitz, Einnahme und Weitergabe von Alkohol, Medikamenten, die nicht ärztlich angeordnet wurden, sowie von Rauschmitteln jeder Art ist verboten.
  3. Die Einnahme von Medikamenten ist nur nach ärztlicher Verordnung und nach Rücksprache mit den Mitarbeitern zulässig.
  4. Die Mitarbeiter sind befugt, jederzeit Alkohol- und Drogenkontrollen durchzuführen. Ebenso haben sie jederzeit Zutritt zu allen Räumen der zur Verfügung gestellten Wohnung.
  5. Meinungsverschiedenheiten und Konflikte dürfen nicht unter Einsatz körperlicher Gewalt gelöst werden. Entsprechendes Verhalten stellt den weiteren Aufenthalt in Frage.
  6. Der Bewohner ist dazu verpflichtet, an allen allgemeinen therapeutischen Maßnahmen (Hausversammlung) teilzunehmen. Darüber hinaus können im Einzelfall weitere therapeutische Maßnahmen verbindlich abgesprochen werden.
  7. Die vorübergehende Beherbergung von Gästen ist nur nach vorheriger Absprache mit den Mitarbeitern erlaubt. Für die Gäste der Wohngemeinschaft gelten die Punkte 2 und 5 der Hausordnung.
  8. In der Wohngemeinschaft gilt das Prinzip der Selbstversorgung. Neben der Beachtung der Körperhygiene und der Ordnung im persönlichen Bereich hat der Bewohner für seine Ernährung selbst zu sorgen. Außerdem ist die Übernahme der wechselnden Hausdienste verpflichtend.
  9. Die Zimmer können nach Absprache mit den Mitarbeitern nach eigenem Geschmack eingerichtet werden.
  10. Der Bewohner haftet für die von ihm verursachten Schäden an der Einrichtung des Hauses

Im Flur zum Speisesaal hängt ein Info-Brett. Hier werden Informationen von Bewohnern und Mitarbeitern für Bewohner und Mitarbeiter ausgehängt. Anregungen und Wünsche für Aushänge sind uns sehr willkommen. Außerdem finden Sie hier die wöchentlichen Angebote des Freizeittrainings

Patienten, welche über den Landschaftsverband bzw. überörtlichen Sozialhilfeträger untergebracht sind, müssen in der Regel einen schriftlichen Antrag auf Familienheimfahrten, Praktikumsfahrten usw. stellen. In diesem Rahmen wird vorab vom Kostenträger eine Entfernungsangabe zur Berechnung verlangt. Bei der Feststellung der Kilometer vom Adaptionshaus bis zu ihrem Heimatort ist ihnen Herr Janßen behilflich.

Neben der Stammbelegschaft beschäftigt das Adaptionshaus Duisburg regelmäßig Zivildienstleistende, außerdem haben wir häufig eine/n Praktikantin/en zu Gast.

Sie können bei der Post einen Nachsendeantrag stellen. Dabei können sie zwischen einem Zeitraum von 6 und 12 Monaten auswählen.
Der Preis beträgt für 6 Monate 14,80 € und für 12 Monate  24,80 €.
(Stand 11/2005)

Sollte jemand über kein eigenes Konto verfügen kann die Abrechnung der Fahrtkostenerstattung weiterhin über das Patientenkonto erfolgen. Es sollte aber immer schnellstens die Einrichtung eines eigenen Kontos (zumindest als Guthabenkonto) angestrebt werden.

Falls Sie kein Übergangsgeld beziehen, übernimmt das Adaptionshaus Duisburg für Sie die anfallenden Portogebühren für notwendige Schreiben. Für Privatpost werden keine Portokosten übernommen.

Im Gruppenraum, auf den Zimmern und in der Werkstatt gilt generelles Rauchverbot!

Termine und Adressen finden Sie in der Mittwochsausgabe der WAZ. Im Rahmen des Freizeit + Sozialtrainings finden Vorstellungen von Selbsthilfegruppen statt.

Sehen Sie bitte unter dem Punkt „Freizeitgestaltung“ nach. Diese Ämter und Vereine schicken Ihnen auch kostenlos Informationsmaterial zu.

Taschengeldauszahlung für Sozialhilfeempfänger ist immer am ersten Tag eines Monats. Fällt der erste eines Monats auf einen Samstag, wird das Taschengeld einen Tag vorher ausgezahlt, fällt der Erste auf einen Sonn- oder Feiertag wird das Taschengeld einen Tag später ausgezahlt.

Im Haus befindet sich auf der 1. –ETAGE, ein Münztelefon. Auf diesem Apparat können Sie sich außerhalb der Therapiezeit bis 22.00 Uhr (Tel. Nr. +49 203 334140) anrufen lassen (s. Hausordnung).

Sozialhilfeempfänger / TG – Empfänger: Für wichtige nicht private Telefonate können Sie sich von Ihrem Bezugstherapeuten das Einverständnis für gebührenfreie Telefonate einholen.

Die Auszahlung des Verpflegungsgeldes findet jeden Donnerstag von 9.30 - 9.45 Uhr durch Frau Seggebruch (Zimmer 4) im Erdgeschoss statt. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, ist es möglich sich das Geld ab 17.00 Uhr bei der Nachtwache abzuholen.

Die Sprechzeit der Verwaltung entnehmen Sie bitte dem Aushang an der Verwaltungstür.

Im Keller stehen Ihnen zwei Waschmaschinen und ein Trockner zur Verfügung. Diese können innerhalb der Woche ab 13.00 Uhr von Ihnen benutzt werden.

Hauseigene Bettwäsche und Handtücher können jeden Dienstag zwischen 7.45 und 8.00 Uhr in der Waschküche getauscht werden

Das Adaptionshaus Duisburg bekommt eine Tageszeitung (WAZ), sie liegt im Tagesraum aus.

Die Zimmer sind vollständig eingerichtet. Es ist nicht gestattet, zusätzliche Möbel in das Zimmer zu stellen oder Veränderungen vorzunehmen.

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