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Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)211 / 93432 100


Fragen & Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Besuchern und unsere Antworten.

Anreise

In den meisten Fällen haben Sie einen Anspruch auf Fahrtkosten sofern Ihnen durch die Fahrt zur Rehabilitationseinrichtung ein bisher nicht stattgefundener finanzieller Nachteil entsteht.

Ja, es gibt einen täglichen Fahrdienst für unsere kardiologischen Patienten.

Sie erhalten ca. eine Woche vor Beendigung ihrer Rehabilitationsmaßnahme einen Fahrkostenantrag von der Rezeption ausgehändigt. Als Berechnungsgrundlage dient die abgerundete Kilometerzahl (z.B. 15,6 Km= 15; 34,3 Km = 34) der kürzesten Strecke zwischen Ihrer Anschrift und unserer Einrichtung. Berechnet wird Entfernung durch einen Routenplaner (Google Maps).

Die Frage die sich schon vor der Reha stellt - Welches Ticket soll ich kaufen? Da es selten der Fall ist, dass ein Patient zum Ersten des Monats beginnt, stellt sich die Frage welches Ticket sich am ehesten lohnt bzw. am kostengünstigsten ist.

Die Kosten der günstigsten Alternative mit öffentlichen Verkehrsmitteln für die von Ihnen wahrgenommenen Behandlungstage werden Ihnen erstattet. Ausgenommen sind Tickets die z.B. bereits vor Reha vorhanden waren und regelmäßig genutzt wurden. Darunter fallen die Tickets 1000 und 2000 im Abo usw. Diese werden nicht erstattet, ausgenommen sind zusätzlich benötige Zusatztickets

Kleine Hilfe: Schauen Sie, wie viele Behandlungstage (Mo bis Fr) innerhalb eines Monats anfallen.

  • Bei der Preisstufe A3 ist ein Monatsticket ab dem 15. Behandlungstag die günstigste Variante.
  • Bei Preisstufe B ab dem 11. Behandlungstag
  • Bei Preisstufe C oder D ab dem 7. Behandlungstag

In unserer Tiefgarage steht eine beschränkte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung. Wenn Sie einen Parkplatz wünschen, können Sie sich bereits vor Ihrer Aufnahme auf eine Warteliste setzen lassen. Leider können wir keinen Parkplatz garantieren.

Arbeitsrechtliche Fragen

Während der Rehabilitation erhalten Sie, sobald Sie keine Lohnfortzahlung mehr erhalten (in der Regel ist dies nach 6 Wochen Krankschreibung der Fall), Übergangsgeld. Dieses Übergangsgeld wird durch den für Sie zuständigen Kostenträger (meist die Rentenversicherung) bezahlt, die Auszahlung erfolgt am Ende der Rehabilitation. Sollten Sie diesen Zeitraum nicht finanziell überbrücken können, ist eine Zwischenauszahlung möglich, die Sie während Ihres Aufenthaltes mit unserem Sozialdienst beantragen können.

Sie benötigen während Ihres Aufenthaltes keine Krankschreibung, Sie erhalten an unserer Rezeption jederzeit eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber oder zur Vorlage bei weiteren Institutionen.

Es besteht selbstverständlich keine Verpflichtung, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, dass es sich um eine psychosomatische Rehabilitation handelt. Wir unterstehen ebenso selbstverständlich der Schweigepflicht, werden also ohne Ihr Einverständnis keinerlei Informationen an Ihren Arbeitgeber weiterleiten.

Organisatorische Fragen

Auch nach Entlassung stehen wir bei Fragen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an unser Sekretariat.

Ambulante Einzeltherapien sind in den meisten Fällen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, als Rehabilitationsklinik besitzen wir leider keine Kassenzulassung. Daher können wir derzeit keine ambulanten Einzeltherapien anbieten.

Wenn Sie uns etwas mitteilen wollen, was Sie stört oder erfreut, freuen wir uns, wenn Sie unsere Mitarbeiter direkt ansprechen. Wir haben immer ein offenes Ohr für Sie! Sie haben auch die Möglichkeit, den Briefkasten im Foyer zu nutzen (wenn gewünscht anonym) sowie den digitalen Briefkasten über die Website und die MEDIAN App.

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