Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN AGZ Düsseldorf
Damit Sie sich im MEDIAN AGZ Düsseldorf schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir behandeln das gesamte Spektrum psychosomatischer Erkrankungen, im Einzelnen:
In der Kardiologie können die Behandlungen nach folgenden Akuterkrankungen oder Akutinterventionen erfolgen:
Außerdem sind die Behandlungen bei folgenden chronischen Erkrankungen möglich:
In der ambulanten psychosomatischen und kardiologischen Rehabilitation ist es wie bei einer Hochzeit: Der erste Schritt zum Glück ist immer der Antrag!
Auch der Weg zu uns ist klar geregelt. Wir helfen Ihnen gerne auch bei der Bewältigung des ‚Papierkrieges’, damit Sie so schnell und unbürokratisch wie möglich anfangen können, etwas für Ihre Gesundheit zu tun.
Wenn Sie eine Rehabilitation in unserem Haus durchführen möchten, muss in jedem Fall vorher ein Antrag bei Ihrem Kostenträger gestellt werden.
Diesen Antrag können Sie zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt oder dem Krankenhausarzt stellen. Es ist also wichtig mit Ihrem Arzt abzusprechen, ob er eine Rehabilitationsmaßnahme befürwortet. Dann sollten Sie klären, wer der für Sie zuständige Kostenträger ist - da dies in den meisten Fällen die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) ist, lohnt sich ein Besuch im Servicezentrum der DRVen. Auch wenn ein anderer Kostenträger für Sie zuständig sein sollte, kann dies hier geklärt werden.
Die kardiologische Rehabilitation können Sie auch als Anschlussrehabilitation (AHB) durchführen. Dieses Verfahren wird über die Sozialdienste der Krankenhäuser in die Wege geleitet.
Eine Rehabilitation können Sie in unserem Haus nach Erhalt einer Kostenzusage durch Ihren Kostenträger durchführen.
Dies bedeutet, dass in jedem Fall vorher ein Antrag gestellt werden muss.
Ihr Ansprechpartner für die Antragstellung ist entweder Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Krankenhausarzt.
Bei der Einleitung einer Rehabilitation sind folgende Schritte einzuhalten:
Sollte die Rentenversicherung der Kostenträger sein, so müssen neben Ihrem Arzt auch Sie einen Teil des Antrags auf „Leistungen zur medizinischen Rehabilitation“ ausfüllen. Die Unterlagen sollten vollständig an die jeweilige Rentenversicherung geschickt werden. Auch hier muss die Kostenzusage abgewartet werden, danach ist eine rasche Terminvereinbarung möglich.
Wenn die private Krankenversicherung der zuständige Kostenträger ist, dann reicht in der Regel eine formlose Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes zur Antragstellung aus. Gegebenenfalls muss ein weiterer Antrag bei der Beihilfe gestellt werden
In seltenen Fällen kann es sein, dass die Krankenversicherung oder Beihilfe Sie bittet, Informationen über unsere Einrichtung einzureichen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen gerne an unser Sekretariat.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse muss der Arzt einen vierseitigen Antrag ausfüllen. Das so genannte „Muster 61“ sollte Ihrem Arzt vorliegen. Das Ausfüllen des Antrags wird Ihrem Arzt von der Krankenkasse vergütet. Nach Erhalt entscheidet die Krankenkasse über den Antrag. Im Falle einer Bewilligung wendet sich die Krankenkasse in der Regel sowohl an Sie als auch an uns. Wir würden dann Kontakt miteinander aufnehmen und einen Termin für den Rehabilitationsbeginn festlegen.