Informationen für Angehörige und Betreuer
Das MEDIAN Albert-Schweitzer-Haus bietet grundsätzlich Menschen, die psychisch erkrankt sind, ein Zuhause. Insbesondere wendet sich das nach dem berühmten Arzt benannte Haus an junge Erwachsene nach Maßregelvollzug, mehrfach psychisch erkrankte Menschen mit der Hauptdiagnose Schizophrenie sowie Menschen mit Borderline-Diagnose. Die Aufnahme in der Einrichtung setzt ein Mindestalter von 18 Jahren voraus. Vorhanden sein sollte außerdem ein Mindestmaß an Motivation und Bereitschaft, die therapeutischen Angebote wahrzunehmen. Formal muss eine seelische Behinderung oder eine chronische psychiatrische Erkrankung nach SGB XII vorliegen, bestätigt durch eine fachärztliche Stellungnahme.
Es gelten folgende weitere Kriterien für eine Aufnahme:
Nicht aufgenommen werden können Menschen, bei denen die folgenden Faktoren gegeben sind:
Die Betreuung solcher Bewohner würde in fachlicher Hinsicht ein anderes Betreuungsangebot erfordern und eine speziell auf diese Personengruppen zugeschnittene Konzeption, über die das Albert-Schweitzer-Haus nicht verfügt. Darüber hinaus gibt es aufgrund der besonderen Struktur des Hauses gelegentlich Kontraindikationen, die eine Aufnahme in der Einrichtung verhindern. Dies sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
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