Ausgangspunkt für das suchtmedizinische Konsil ist die aus klinischer Erfahrung und der Versorgungsforschung bekannte Tatsache, dass nur etwa 3 % der suchtmittelabhängigen und insbesondere der alkoholabhängigen Patienten in der Suchtrehabilitation behandelt werden – und dies in der Regel erst zwölf Jahre nach Manifestation des akuten Krankheitsgeschehens. Da der Suchtmittelkonsum aber mit vielen anderen Erkrankungen assoziiert ist, diese z.T. bedingt bzw. deren Behandlung erschwert, befinden sich etwa 80 % der suchtmittelauffälligen Patienten im ambulanten oder stationären Versorgungssystem.
Das suchtmedizinische Konsil besteht aus ein bis zwei Anamnesegesprächen. Diese werden in unseren Räumen oder auf Wunsch in den Räumlichkeiten des anfordernden Krankenhauses oder der Arztpraxis durchgeführt. Ansprechpartner für Ihre Patienten ist einer unserer Mitarbeiter, der in der Suchtberatung und Motivation von Suchtpatienten besonders ausgebildet und erfahren ist. Das Konsil umfasst folgende Struktur:
Aus den Erfahrungen lässt sich nachweisen, dass das suchtmedizinische Konsil bei über 50 % der Patienten zu weiteren suchtspezifischen Maßnahmen führt und 30 % der Patienten eine ambulante oder stationäre Rehabilitation wahrnehmen.