für einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Nach § 167 SGB IX sind Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Ziel der damit verbundenen Maßnahmen ist es, den Genesungsprozeß zu fördern, für einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu sorgen und wiederholter Arbeitsunhähigkeit vorzubeugen.
Unsere Angebote für Sie:
Unterstützung durch unsere erfahrenen Gesundheitsberater, z.B.
Durchführung von BEM-Gesprächen
Unsere Angebote für Sie:
Schulung "Personalführung und Wiedereingliederung bei psychisch erkrankten Mitarbeitern" für Entscheidungsträger aus dem Personal- und Gesundheitsbereich
Ziele