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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

für einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit

Nach § 167 SGB IX sind Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, die innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Ziel der damit verbundenen Maßnahmen ist es, den Genesungsprozeß zu fördern, für einen Erhalt der Arbeitsfähigkeit zu sorgen und wiederholter Arbeitsunhähigkeit vorzubeugen.

Unsere Angebote für Sie:

Unterstützung bei der Umsetzung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Unterstützung durch unsere erfahrenen Gesundheitsberater, z.B.
Durchführung von BEM-Gesprächen

  • Bindeglied zwischen allen Beteiligten, wenn es um die Wiedereingliederung von langzeiterkrankten Arbeitnehmer/innen in den Betrieb geht (Fallmanagement)
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen vom BEM
  • Evaluation der Ergebnisse
  • Optimierung des Wiedereingleiderungsprozesses

Unsere Angebote für Sie:

Schulung der BEM-Beauftragten im Unternehmen

Schulung "Personalführung und Wiedereingliederung bei psychisch erkrankten Mitarbeitern" für Entscheidungsträger aus dem Personal- und Gesundheitsbereich

Ziele

  • Psychische Auffälligkeiten und Erkrankungen im betrieblichen Umfeld erkennen
  • Betriebliche Handlungsmöglichkeiten reflektieren und zielgenau ausrichten
  • Kompetenzen im BEM-Prozess erweitern
  • An Fallbeispielen die Kreativität erweitern und Begrenzungen akzeptieren
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