als Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde soll frühzeitig festgestellt werden, ob ein Verdacht auf eine psychische Störung vorliegt und weitere fachliche Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig werden.
Bei weniger schwerwiegenden psychischen Beschwerden werden beispielsweise Selbsthilfe oder andere niedrigschwellige Beratungsangebote empfohlen.
Seit dem 1. April 2018 ist die psychotherapeutische Sprechstunde die verbindlich vorgeschriebene Voraussetzung, um eine andere psychotherapeutische Behandlung (Akutbehandlung, Kurz- oder Langzeittherapie) beginnen zu können.
Der Zugang zur Sprechstunde ist nur mit vorheriger Terminvergabe möglich. Bei Bedarf können Sie sich direkt an unsere Anmeldung wenden. Termine erhalten Sie auch über die Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen.