Initiiert durch Ihren Betriebsarzt oder Ihren Personalabteilung
Die sozialmedizinische Beratung umfasst die Einschätzung psychischer Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit im allgemeinen und die Arbeitsfähigkeit im speziellen. Beurteilt wird, inwiefern die psychischen Belastungen die konkreten Arbeitsleistungen an einem konkreten Arbeitsplatz beeinträchtigen.
Unter Beachtung der schweigepflichtrechtlichen Vorgaben werden in den Beratungsprozess betriebliche Akteure, hier insbesondere der Betriebsarzt, mit einbezogen.
Initiiert wird die sozialmedizinische Beratung in der Regel durch den Betriebsarzt oder die Personalabteilung.