freie Arzt- und Psychotherapeutenwahl
Privatpatienten verfügen über die Möglichkeit der freien Arzt- und Psychotherapeutenwahl. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Behandler über die entsprechende Qualifikation verfügt.
Somit ist die Psychotherapie für Privatpatienten in unserem Hause jederzeit möglich. Dies ist unabhängig davon, ob die Abrechnung über eine private Krankenkasse und /oder Beihilfestelle erfolgt oder der Privatpatient als Selbstzahler auftritt.