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Zur Optimierung unserer Arbeitsabläufe sind wir vom TÜV Rheinland und dem Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Das Zertifikat „Kardiologische Rehabilitation nach den Qualitätsstandards der DGPR (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V.)“ bescheinigt, dass die Anforderungen hinsichtlich folgender Kriterien erfüllt werden: Nachweis der Strukturqualität und Prozessqualität, Dokumentation der Ergebnisqualität (Teilnahme am Register der DGPR), Teilnahme am Audit der DGPR.
Unsere Einrichtung wird geführt im „Verzeichnis von zertifizierten Herz-Kreislauf-Rehabilitationskliniken und ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentren in Deutschland, die dem Qualitätsstandard der DGPR entsprechen“.
Die Stiftung „Der herzkranke Diabetiker“ wurde 1999 als Tochterstiftung der Deutschen Diabetes-Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Forschung und vorbeugende Behandlungsansätze zu unterstützen und zur Aufklärung der Bevölkerung über Herz-Kreislauf- und Gefäßerkrankungen bei Diabetikern beizutragen.
Weiterer Link: Deutsche Diabetes-Stiftung
Von Stiftung DHD und DGPR entwickelt: „AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker“; Rehabilitationskliniken können mit dem Zertifikat zeigen, dass sie Patienten mit Diabetes nach einem operativen Eingriff am Herzen adäquat betreuen. Die Zusatzqualifikation wird seit Ende 2008 (nur) an bereits zertifizierte (stationäre) kardiologische Kliniken im Rahmen des Zertifizierungsprozesses durch die DGPR vergeben.
Nachlesbar im „Verzeichnis von zertifizierten Herz-Kreislauf-Rehabilitationskliniken und ambulanten kardiologischen Rehabilitationszentren in Deutschland“.
Die Zertifizierung nach DEGEMED (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation) wurde speziell für Rehabilitationskliniken entwickelt und zeichnet sich durch eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung aus
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zertifiziert Rehakliniken nach einem verifizierten Qualitätsmanagementsystem
"AHB-Klinik für herzkranke Diabetiker" nach den Qualitätsstandards der DGPR und DHD
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit. Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung im Rahmen des jeweils gültigen Versicherungsvertrages.
* eingeschränkte Indikation: Zustand nach rheuma-chirurgischen eingriffen **Bösartige muskuloskelettale Geschwulstkrankheiten