Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
Sie haben als Patient der Frührehabilitation einen gesetzlichen Anspruch auf ein standardisiertes Entlassmanagement (gemäß Rahmenvertrag Entlassmanagement nach § 39 SGB V).
Wir als Leistungserbringer möchten unseren Patienten einen fließenden Übergang in die nachfolgenden Versorgungsbereiche ermöglichen. Seit Jahren arbeiten wir bereits nach einem bewährten Verfahren um die bedarfsgerechte, kontinuierliche Weiterversorgung zu gewährleisten und stehen in ständigem Kontakt mit den Nachbehandlern.
Bereits zu Beginn des Aufenthaltes werden Sie als Patient bzw. Angehöriger von unseren Mitarbeitern über das Entlassmanagement informiert. Im Laufe der Rehabilitation ermittelt unser Team aus Ärzten, Therapeuten, Sozial- und Pflegedienst Ihren individuellen Versorgungsbedarf. In Absprache mit Ihnen werden dann alle notwendigen Schritte, wie z. B. das Erstellen der Anträge zur Feststellung des Pflegegrades, das Verordnen der erforderlichen Hilfsmittel, das Organisieren einer geeigneten Pflegeeinrichtung oder das Vereinbaren von Folgeterminen, eingeleitet. Sie erhalten einen Medikationsplan, aus dem hervorgeht, welche Medikamente Sie wann, in welcher Dosierung und aus welchem Grund einnehmen sollten. Die medikamentöse Versorgung wird bis zu Ihrem nächsten Hausarzttermin, längstens bis zu sieben Tage nach der Entlassung sichergestellt.
Bei Fragen zum Rehabilitationsaufenthalt stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: