Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
+49 (0)30 36503-222
Jetzt direkt Ihren Reha-Aufenthalt reservieren:
Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unserer MEDIAN Klinik Berlin-Kladow
Hier erhalten Sie auch Informationen über Ihren Aufenthalt, über die Aufnahme einer Begleitperson, unsere Zusatzangebote sowie über die Aufenthaltsmöglichkeiten für alle, die ihre Gesundheit in die eigenen Hände nehmen möchten.
Bei Fragen zur Aufnahme beatmeter Patienten werden sie mit einem unserer Ärzte verbunden.
In Gesellschaft vertrauter Personen ist es leichter, sich auf eine neue Umgebung und neue Aufgaben einzustellen. Deshalb ermöglichen wir unseren Patienten, eine »Begleitperson« mitzubringen. Wir bieten die Unterbringung im Doppelzimmer oder in einem separaten Einzelzimmer an. Vollpension sowie die kostenlose Teilnahme am »freien« Schwimmen und Freizeitprogramm sind inklusive. Und natürlich besteht die Möglichkeit, als Selbstzahler behandelt zu werden.
Viele Patienten, die im Krankenhaus behandelt wurden, benötigen zur weiteren Verbesserung ihres Gesundheitszustandes eine Anschlussheilbehandlung (AHB) / Anschlussrehabilitation (AR). Die notwendigen Formalitäten für die Aufnahme in unsere Reha-Klinik übernimmt in diesem Fall das Krankenhaus.
Ihr behandelnder Arzt muss zunächst die Notwendigkeit einer Reha-Maßnahme für den Kostenträger schriftlich begründen. Dann stellen Sie selbst einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Kostenträger. Diesem Antrag fügen Sie das Gutachten Ihres Arztes bei. Bei weiteren Fragen rund um den Reha Antrag für unsere Klinik in Berlin helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.
Ihr Arzt empfiehlt Ihnen ambulante physiotherapeutische Leistungen und stellt Ihnen ein Rezept aus. Diese Behandlungen können Sie auf Nachfrage (freie Kapazitäten) in unserer Therapieabteilung in unserer Rehaklinik in Berlin in Anspruch nehmen.
Der Krankenhausarzt oder ein ambulant tätiger D-Arzt leitet für Sie eine Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) in unserer Rehaklinik in Berlin ein. Individuelle berufliche Belastungserprobungen können für Berufsgenossenschaften nach Arbeits- und Wegeunfällen, bei Bedarf aber auch für alle anderen Kostenträger, durchgeführt werden.