Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Klinik Berus
Damit Sie sich in der MEDIAN Klinik Berus schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.
Die MEDIAN Klinik Berus ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung im Sinne des § 107 SGB V. Die Klinik wird von allen Rentenversicherungsträgern gemäß § 15 und § 31 SGB VI sowie von allen Krankenkassen gemäß § 111 und § 40 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 26 SGB IX belegt. Gemäß § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen sowie nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhVO) wird die Klinik Berus als beihilfefähige, sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt und belegt.
Ausführliche Informationen und weitere Hilfen erhalten Sie gerne über unser Aufnahmesekretariat.
1. Hausarzt / Facharzt:
Feststellung der Reha-Indikation
2. Patient:
Reha-Antragstellung bei der Krankenkasse
3. Krankenkasse:
Klärung der Kostenzuständigkeit
4. Hausarzt / Facharzt:
Erstellung eines Befundberichtes
Bei Zuständigkeit der Krankenkasse:
Formblatt "Verordnung von medizinischer Rehabilitation"
siehe S. 986 - 992 Dt. Ärzteblatt, Heft 17, April 2004.
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur medizinischen Rehabilitation nach § 92 Abs. 1, Satz 2, Nr. 8 SGB V, in der Fassung vom 16. März 2004.
5. Rentenversicherung / Krankenkasse:
Bewilligung der Rehamaßnahme
Bestimmung der Rehaklinik
6. Rehabilitationsklinik:
Terminvergabe
Aufnahme des Patienten
Therapiedurchführung