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Qualität und Zertifikate der MEDIAN Klinik Flechtingen

Wir setzen auf Qualität.

In der MEDIAN Klinik Flechtingen wird erstklassige Arbeit geleistet. Sowohl die Therapie, ärztliche Betreuung und Pflege als auch die Unterbringung werden höchsten Qualitätsansprüchen gerecht. Das können die vielen zufriedenen Patienten bestätigen. Doch die Klinik will ihre Leistungen transparent und neutral nach außen dokumentieren. Dazu stellt sie sich regelmäßig den Anforderungen des modernen Qualitätsmanagements und den Überprüfungen durch unabhängige Fachleute. So hält unsere Klinik die Qualitätsmanagementzertifikate QMS-REHA® (Version 3.1) sowie ISO 9001:2015. Außerdem erhielt die MEDIAN Klinik Flechtingen von der DPGR (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V.) das Zertifikat Kardiologische Rehabilitation nach Qualitätsstandard (Zertifikats-Nr. DGPR-20/018).

Zudem befolgen wir die Reha-Therapiestandards Schlaganfall Phase D; Reha-Therapiestandards und koronare Herzkrankheit. Um die Erreichung der Rehabilitationsziele sicherzustellen, dokumentieren wir die Festlegung der Ziele zu Beginn Ihres Aufenthaltes, nehmen Zwischenbewertungen während des Verlaufes der Rehabilitation vor und evaluieren die Erreichung in der dokumentierten Abschlusseinschätzung zum Ende der Reha.

Rechtliche Grundlagen

  • Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V. 
  • Im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) verfügt die Klinik über einen Versorgungsvertrag nach § 108 Nr. 3 in Verbindung mit § 109 und einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
  • Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.
  • Sie ist zugelassen zur Durchführung: stationärer / teilstationärer Rehamaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V, von IRENA-Nachsorgeleistungen, von Anschlussheilbehandlungen / Anschlussrehabilitation auf der Basis von § 40 SGB V (AHB-Indikationsgruppen 1, 2a, 9a, 9b, 10g) sowie, zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff.

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