Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:
Wir setzen auf Qualität!
Zur ständigen Verbesserung unserer Leistungen in der medizinischen Rehabilitation nehmen wir am Verfahren der Reha-Qualitätssicherung (QS) der Deutschen Rentenversicherung teil. Zur Optimierung unserer Arbeitsabläufe sind wir zudem nach ISO 9001:2015 und nach dem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) anerkannten rehabilitationsspezifischen Verfahren system QM zertifiziert.
Beginnend im Jahre 1994 hat die Rentenversicherung ein umfassendes Qualitätssicherungsprogramm für die stationäre medizinische Rehabilitation eingeführt, für das in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Instituten und Rehabilitationsexperten neue Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung entwickelt wurden. Inzwischen ist dieses Qualitätssicherungsprogramm flächendeckend in die Routine der Rehabilitation integriert. Das Qualitätssicherungsprogramm dient der Sicherung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen aber zugleich auch ökonomisch-rationellen Versorgung der Versicherten.
Übergeordnetes Gesamtziel ist die Optimierung der Rehabilitation, die durch die Anregung eines qualitätsorientierten Wettbewerbs mittels systematischer Einrichtungsvergleiche erreicht werden soll, wie auch im § 20 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) gefordert.
Zur Anwendung kommen einheitliche Erhebungsinstrumente, die klinikvergleichende Auswertungen auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität ermöglichen.
Die Ergebnisse von Strukturerhebung, Peer Review und Rehabilitandenbefragung sollen für das Qualitätsmanagement genutzt werden. Qualitätszirkel innerhalb eines etablierten Qualitätsmanagements bieten den Rehabilitationseinrichtungen die Möglichkeit, Struktur-, Prozess- und Ergebnisebene von innen her weiterzuentwickeln und unter ein gemeinsames Dach zu stellen. Unsere Einrichtung nimmt am Qualitätssicherungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung Bund seit Jahren teil.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und den eingesetzten Instrumenten können auf der Seite www.deutsche-rentenversicherung-bund.de abgerufen werden.
Für die Fachkliniken besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Ein Aufenthalt in unseren Fachkliniken ist beihilfefähig nach § 7 Absatz 4 BhV.