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Orthopädische Rehabilitation in Bad Mergentheim

Nach der Operation wieder beweglich werden

Die Orthopädie in der Klinik Hohenlohe bietet Ihnen eine hochqualitative, medizinische Behandlung kombiniert mit einer modernen Diagnostik und Therapie. Dafür steht das Haus seit Jahren mit seinem guten Namen.

Als Mensch im Mittelpunkt

Ein erfahrenes, multiprofessionelles Team aus Fachärzten, Therapeuten und Pflegekräften entwickelt in enger Abstimmung mit Ihnen einen Behandlungsplan mit individuellen Zielen, die sich ganz an Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten ausrichten. Bei der gesamten Behandlung werden Sie als Mensch mit Ihren ganz persönlichen Anliegen, Bedürfnissen und Wünschen ernst genommen. Dabei lernen Sie, die Ursache Ihrer Erkrankung zu begreifen, Ihre individuellen Risikofaktoren einzuschätzen und durch wirksame Maßnahmen zu reduzieren. Das individuelle, gezielte Trainingsprogramm vermittelt Ihnen Freude an körperlicher Aktivität und Sie gewinnen wieder Vertrauen in Ihre Leistungsfähigkeit. Mit den neu gewonnenen Stärken und Ihrer aktiven Mitarbeit sichern Sie auch dauerhaft beste Voraussetzungen für ein Mehr an Lebensqualität.

Behandlungen, Indikationen und Krankheitsbilder

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Gelenkersatzoperationen aufgrund degenerativer Veränderungen, nach gelenknahen Frakturen
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Osteosynthesen aufgrund Frakturen an Extremitäten, am Becken, an der Wirbelsäule bis hin zu Mehrfachverletzungen/Funktionseinschränkungen durch Unfallfolgen
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Amputationsoperationen mit Prothesenanpassung
  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach Bandscheibenersatz und nach Versteifungsoperationen an der Wirbelsäule
  • BGSW nach operativer Stabilisierung bei durch Arbeits-/Wegeunfall erlittenen schweren Verletzungen im Rahmen von Einzelfallentscheidungen der Berufsgenossenschaft
  • Anschlussheilbehandlung bis zu einem gewissen Grad bei hilfs-/zuwendungsbedürftigen Rehabilitanden mit kombiniert orthopädisch-internistisch ärztlicher Betreuung (Bathel-Index ab 55)
  • Stationäre Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates, bei degenerativen Wirbelsäulenerkrankungen/-verformungen und Fehlhaltungen
  • Stationäre Rehabilitation bei neuro-orthopädischen und neuromuskulären Erkrankungen, wie auch bei rheumatischen Krankheiten

Medizinische Diagnostik

  • Ultraschalldiagnostik
  • Dopplersonographie/Farbdoppler
  • Echokardiographie
  • Lungenfunktionstest
  • Elektrokardiographie
  • Ergometrie

Therapie für Sie

  • Schmerztherapie/Neuraltherapie
  • Akupunktur/Chirotherapie, Sozialmedizinische Begutachtung
  • Massagen und Lymphdrainagen
  • Kneipp´sche Anwendungen und Fango
  • Elektrotherapie
  • Ergotherapie (Selbsthilfetraining, Funktionelles Training, Hilfsmittelversorgung und Gebrauchschulung
  • Orthopädietechnische Versorgung (Prothesen, Orthesen, Bandagen, Orthopädische Schuhzurichtungen)
  • Diätberatung, Lehr- und Übungsküche
  • Psychologie (Einzel- und Gruppentherapie, Entspannungstraining, Raucherentwöhnung)
  • Sozialdienst (wirtschaftliche und soziale Hilfen, persönliche und soziale Beratung, sozialrechtliche Fragen und Fragen der Rehabilitation
  • Gesundheitsbildung
  • Schmerzbewältigungstraining
  • Krankengymnastik (u. a. Einzel- und Gruppentherapie, trocken und im Bewegungsbad, PNF (Propriozeptive Neuromuskuläre Facilitation), FBL (Funktionelle Bewegungslehre), Skoliosegymnastik, Bobath, Brunkow, Brügger, Manualtherapie, Aquajogging, Walking, Medizinische Trainingstherapie, Gehschule und Schlingentisch)

Für alle Kassen geeignet

Wenn Sie einen Antrag auf Rehabilitation stellen, ist es gut zu wissen, dass die MEDIAN Klinik Hohenlohe die notwendigen Voraussetzungen Ihrer Versicherung erfüllt. Das Haus verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Das heißt: Krankenkassen, einschließlich Private, können stationäre und teilstationäre Heilverfahren sowie Anschlussheilbehandlungen durchführen. Seitens der Rentenversicherung werden stationäre und teilstationäre Heilmaßnahmen sowie Anschlussheilbehandlungen gemäß § 15 SGB VI durchgeführt. Nach beamtenrechtlichen Bestimmungen ist die Klinik als beihilfefähig anerkannt.

Alle orthopädischen Rehakliniken

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