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Unsere Partner
Wir sind eine Klinik, die auf die Behandlung von chronischen seelischen Leiden und Abhängigkeitserkrankungen spezialisiert ist und führen schwerpunktmäßig Rehabilitationsmaßnahmen durch.
Die Klinik wird von den Rentenversicherungsträgern gemäß § 15 SGB VI belegt. Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V. Nach Überprüfung ihrer Zuständigkeit erteilt die Krankenkasse die Kostenzusage gemäß § 40 Abs. 2 SGB V. Auch die Träger der Sozialhilfe übernehmen bei Zuständigkeit die Behandlungskosten in unserem Haus. Des Weiteren wird die Klinik von privaten Krankenversicherern belegt.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, welcher Kostenträger in Ihrem Fall für die Durchführung einer Rehamaßnahme zuständig ist. Zur Beantragung ist in jedem Fall der Bericht eines Arztes (Haus- oder Facharzt) erforderlich. Davon ausgehend überprüft der Kostenträger die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung.
Selbstverständlich behandeln wir auch privatversicherte Patienten. Falls Sie hierzu genauere Informationen wünschen, melden Sie sich bitte bei Wolfgang Bensel zur individuellen Beratung.