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Der Begriff „neurologische Reha-Phase“ wird Ihnen vielleicht schon vor Aufnahme in unserer Rehaklinik in Wiesbaden begegnet sein, sonst könnte er während Ihres Aufenthaltes bei uns zur Sprache kommen. Im Folgenden erhalten Sie nähere Informationen dazu:
Das Phasenmodell beruht auf Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Es wurde zunächst entwickelt, um den typischen rehabilitativen Behandlungsverlauf in den Phasen B und C bei Patienten mit schweren Schädel-Hirn-Verletzungen abzubilden. Im Verlauf wurden die Empfehlungen um weitere Phasen (insgesamt A bis F), um die medizinisch-berufliche Rehabilitation in der Neurologie sowie die ambulante neurologische Rehabilitation erweitert.
Für Sie geht es bei den Reha-Phasen im Wesentlichen darum, dass Sie abhängig von Ihren Fähigkeiten und Ihrem Unterstützungsbedarf einer Phase zugeordnet werden, sodass Sie die für Sie am besten geeignete neurologische rehabilitative Behandlung erhalten können.
Die Zuordnung zu einer Phase geschieht bereits vor Aufnahme in unsere Rehaklinik durch den Kostenträger und einen rehabilitativ erfahrenen Arzt unseres Hauses. Hierfür werden die vom anmeldenden Arzt/Sozialdienst, meist aus dem Akutkrankenhaus, zur Verfügung gestellten Unterlagen in Form eines Antrags auf Rehabilitation mit Angaben zu Ihrer Erkrankung, deren Folgen und Ihren Fähigkeiten bewertet. Hilfsmittel für die Bewertung ist der Barthel-Index, welcher Ihre Fähigkeiten bzgl. zum Beispiel Mobilität, Hilfsbedürftigkeit bei der Selbstversorgung wie essen/sich waschen/sich anziehen, Toilettengang und Kontinenzfunktionen abbildet. Wenn Sie Ihre Reha bei uns angetreten haben, ist es durchaus denkbar, dass Sie die Phase wechseln, wobei die Phasen nicht zwangsläufig nacheinander durchlaufen werden müssen (z.B. „Überspringen“ einer Phase). In diesem Fall erfolgen die Bewertung und der Antrag durch Ihren behandelnden Arzt unter Zuhilfenahme des Barthel-Index und unter Berücksichtigung Ihres Rehabilitationsverlaufes, der Entwicklung Ihrer Fähigkeiten, der Rehaprognose und des Rehazieles, welche vorher durch Ihr Behandlungsteam festgehalten wurden. Der Kostenträger prüft bei Antrag auf einen Phasenwechsel erneut und erteilt eine entsprechende Kostenzusage. Dies geschieht alles ohne Ihr Zutun automatisch und hat keinen negativen Einfluss auf Ihre Reha-Behandlung.
In der MEDIAN Klinik NRZ Wiesbaden bieten wir eine Behandlungskette der Phasen B -> C -> D an, wir halten somit für das gesamte Spektrum von „schwer bis leicht betroffen“ eine Reha-Behandlung vor.
Im Folgenden wird der Vollständigkeit halber das gesamte Phasenmodell der Neurologischen Rehabilitation mit den Phasen A-F kurz erörtert (Quelle: Empfehlungen der BAR zur Neurologischen Rehabilitation):
Phase A: Akutbehandlungsphase unmittelbar nach dem Ereignis
Phase B: „Frührehabilitation“, Behandlungsphase, in der noch intensivmedizinische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen (für Patienten mit schwerwiegenden neurologischen Ausfallerscheinungen)
Phase C: „Weiterführende Rehabilitation“, für Patienten, die bei Therapien bereits mitarbeiten können, aber noch kurativ-medizinisch und pflegerisch betreut werden müssen
Phase D: „Medizinische Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung“, nach Abschluss der Frühmobilisation (für Patienten, die bereits eine weitestgehende Selbstständigkeit in den Aktivitäten des täglichen Lebens erreicht haben)
Phase E: „Nachgehende Rehabilitation“ nach Abschluss einer intensiven medizinischen Rehabilitation; Rehaleistungen unter Einschluss von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Phase F: Langzeitpflege und Langzeitbehandlung, Behandlungsphase, in der dauerhaft unterstützende, betreuende und/oder zustandserhaltende Leistungen erforderlich sind
Kostenträger, mit denen wir zusammenarbeiten, sind im stationären Bereich der Phasen B, C und D die gesetzlichen und privaten Krankenkassen (inkl. Beihilfefähigkeit), Berufsgenossenschaften, Knappschaft-Bahn-Seekasse und Unfallversicherungen. Im teilstationären Bereich in unserer Tagesklinik gehört zu den Kostenträgern neben den genannten auch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV).