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Entlassmanagement gemäss Rahmenvertrag nach § 39 SGB V
Zu einer Behandlung in einem Krankenhaus gehört bei Bedarf auch, die Versorgung des Patienten nach der Krankenhausbehandlung zu organisieren.
Ab dem 01.10.2017 sind Krankenhäuser durch o. g. Rahmenvertrag verpflichtet, ein Entlassmanagement für Patienten bereitzuhalten. Dadurch soll eine lückenlose Anschlussversorgung gewährleistet werden.
Die MEDIAN Klinik NRZ Wiesbaden hat ihr Entlassmanagement an die Anforderungen des Rahmenvertrages angepasst. Ab dem Moment der Aufnahme der Patientin / des Patienten führt die Klinik einen Entlassplan. Dieser enthält alle wichtigen Informationen für die Vorbereitung der Entlassung sowie Informationen über die organisierten Unterstützungsangebote.
Für das Führen des Entlassplanes ist ein multiprofessionelles Team (Ärzte, Pflegepersonal, Sozialdienst, Therapeuten) verantwortlich. Geleitet und koordiniert wird das Team durch eine/einen Stationsärztin/Stationsarzt.
Zusätzlich wird durch den Rahmenvertrag die Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern, Kranken- und Pflegekassen sowie niedergelassenen Ärzten im Sinne der Patientensicherheit gestärkt.
Dies alles sind sehr gute Voraussetzungen, unsere Patienten weiterhin in eine gut funktionierende Nachsorge entlassen zu können.
Bei Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes gerne persönlich zur Verfügung.
Nach der Entlassung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer