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Ihr Weg in die MEDIAN Klinik Schweriner See

Allgemeine Informationen & Antragstellung

Ihr Antragsverfahren

Der Weg zu uns und damit zu einer wirkungsvollen Behandlung ist ganz einfach: Es gibt klar definierte Schritte für die jeweiligen Indikationen / Behandlungsschwerpunkte.

Die Schritte in die Behandlung

Wege in die Behandlung der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen

Sie benötigen einen Antrag, einen Sozialbericht und einen ärztlicher Befundbericht.

Die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für Abhängigkeitserkrankung erfolgt in der Regel mit Ihnen zusammen durch eine Fachambulanz für Suchtkranke oder Suchtberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Blaues Kreuz oder andere), einen Kliniksozialdienst, ein Gesundheitsamt oder den betrieblichen Sozialdienst.

Die Entwöhnung wird als medizinische Rehabilitationsbehandlung grundsätzlich (außer bei EU-Rentnern auf Dauer und Altersrentnern) beim entsprechenden Rentenversicherungsträger beantragt. Wenn dieser nicht zuständig ist, leitet er den Antrag automatisch sehr zügig an den nächsten Kostenträger weiter, in der Regel dann an die Krankenkasse. Diese wird erst nach einem Ablehnungsbescheid durch den Rentenversicherer tätig. Nach Prüfung des Antrags bekommen Sie den Bescheid, in dem Ihnen die Klinik und die Dauer der Maßnahme mitgeteilt wird. Die Klinik, in der Ihre Behandlung erfolgen soll, wird gleichzeitig informiert.

Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen. Die Behandlung muss suchtmittelfrei angetreten werden. Sollte eine Entgiftung in einem Akutkrankenhaus notwendig sein, planen Sie diese bitte rechtzeitig ein.

Die Schritte in die Behandlung

Wege in die Behandlung der Abteilung Psychosomatik

Sie benötigen einen Antrag und einen ärztlicher Befundbericht.

Der Weg in das Akutkrankenhaus erfolgt mittels Krankenhauseinweisung. Bei der Rehabilitation ist jedoch ein Antragsverfahren notwendig. Jeder Versicherte kann bei seiner Krankenkasse den Antrag auf die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme stellen. Ihr erster Ansprechpartner bei der Antragstellung ist in aller Regel Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt. Aber auch der Werksarzt kann einen solchen Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfertigen.

Nach der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse wird entschieden, wer Träger / Bezahler Ihrer Reha-Maßnahme ist: Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger. Danach erhalten Sie oder Ihr Arzt die entsprechenden Antragsformulare.

An die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind - arbeiten oder Arbeit suchen.
An die Krankenkasse, wenn Sie z.B. als Rentner oder Hausfrau keine Leistungen anderer Kostenträger erhalten.
An die Unfallversicherung, wenn Ihre Beschwerden Folgen eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls sind.
An die private Krankenversicherung, wenn ein entsprechender Tarif vereinbart wurde.
An die Beihilfestelle, wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch- therapeutische Hilfe suchen.
An das zuständige Sozialamt, wenn kein anderer Kostenträger für Sie in Frage kommt.
An die Kriegsopferfürsorge/ Kriegsopferversorgung, wenn Sie Wehr- oder Zivildienstleistender, Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind.
 

Die gesetzliche Zuzahlung ist in den meisten Fällen geringer, als Sie annehmen. Über 50 % der Patienten müssen entweder keine oder nur eine sehr geringe Zuzahlung leisten. Für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 10€/Tag. Die Zuzahlung ist je nach Maßnahme und zuständigem Kostenträger, für maximal 42 Tage zu entrichten.

Es gilt: Beachten Sie bitte die Vorgabe auf dem Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers. Der persönliche Betreuer der Krankenkasse oder der Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherungsstelle vor Ort kann Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten. Er wird Ihnen auch helfen, einen Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.


Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen.

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Ihr Weg zu MEDIAN

Anmeldung & Aufnahme

Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Klinik Schweriner See

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Reha Anspruch

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

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Reha Antrag

Alle Infos zu Ihrer Reha

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Ihr Weg zu MEDIAN

Wunsch und Wahlrecht

Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.

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Widerspruch bei Ablehnung

Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?

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Kosten und Kostenträger

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.

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Ihr Weg zu MEDIAN

Zuzahlung und Befreiung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.

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