Gemeinsame Zielsetzung in der Rehabilitation
Therapieziele
Das zentrale Therapieziel ist die Abstinenz, um den Rehabilitanden eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Weitere übergeordnete und mit dem Kosten- und Leistungsträger festgelegte Zielsetzungen für Ihre Rehabilitation sind:
Zu Beginn der Behandlung werden mit dem Rehabilitanden Therapievereinbarungen und Zielvereinbarungen geschlossen, die die gemeinsamen Zielsetzungen für den medizinischen, psychotherapeutischen, sozio- und ergotherapeutischen Bereich möglichst konkret festlegen und sich am individuellen Krankheitsbild sowie der persönlichen Anamnese des Patienten orientieren.
Die konkreten Zielfestlegungen werden im Verlauf der Maßnahme mindestens zweimal, bei längerdauernden Behandlungen häufiger, auf die Zielerreichung überprüft, ggf. angepasst, ergänzt, verändert oder durch neue Ziele ersetzt.
Therapieplanung
Bezugsarzt und -therapeut schlagen dem Patienten ein individuelles indikatives Programm zur Erreichung der Behandlungsziele vor und setzen es gemeinsam in der Therapieplanung um. Der Patient erhält jeweils freitags für die Folgewoche seinen Wochenplan mit geplanten Maßnahmen aus allen Behandlungselementen, die für ihn zielführend sind.
Unsere Behandlungsangebote haben festgelegte Laufzeiten. Dies ermöglicht ein abwechslungsreiches, gleichzeitig aber auch flexibles Agieren in der Therapieplanausgestaltung. Somit wird unseren Patienten Abwechslung in den Angeboten sowie auch in der Dichte der Angebote, als auch Beständigkeit ermöglicht. Immer im Blick: der individuelle Bedarf und die Bedürfnisse des jeweiligen Patienten.