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Anschlussbehandlungen

Ihre Möglichkeiten im Anschluss an die Rehabilitation

Nachsorge

Die Nachsorge ist – neben der Selbsthilfe – ein wichtiges Instrument, das bei planmäßiger Entlassung und damit ausreichender Zielerreichung als eine Leistung der Sozialversicherung genutzt werden sollte. Gemäß dem gemeinsamen Konzept der Deutschen Rentenversicherung und der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Nachsorge im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker vom 31. Oktober 2012 (2015) dient die Nachsorgeleistung für den Patienten zur Sicherung der Nachhaltigkeit bezüglich der erreichten Behandlungsziele und des Reha-Erfolgs. Sie wird bereits während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme beantragt und eine Kontaktaufnahme zur Nachsorgeeinrichtung erfolgt frühzeitig vor Beendigung der Maßnahme. Unsere Mitarbeiter des Sozialdienstes unterstützen Sie in der Beantragung und der Suche nach einem Nachsorgeplatz an Ihrem Heimatort. Zielsetzung ist die Unterstützung in der Umsetzung von veränderten Verhaltensweisen im Lebensalltag des Klienten.

Für Patienten, die im nahen Umfeld der Klinik wohnen, bietet die MEDIAN Klinik Wied eine eigene Nachsorgegruppe an.
Das Nachsorgeangebot wird in Gruppen- und bei Bedarf auch Einzelgesprächen umgesetzt und durch zwei in der Behandlung von Abhängigkeitsstörungen erfahrener Therapeuten geleitet.
Rund 12 Patienten treffen sich einmal wöchentlich (Einzelgespräche ergänzend) mit dem zuständigen Behandler für 100 Minuten. Gemeinsame Gespräche mit Angehörigen sind gewünscht und werden als unterstützend gewertet. Bei ausreichender Stabilität werden 20+2 Einheiten als zielführend angesehen, die möglichst nahtlos nach stationärer bzw. ganztags ambulanter Rehabilitation angetreten werden.

Adaption

Wir verstehen Adaption als Phase II der medizinischen Rehabilitation, die als Zeitraum der Festigung der veränderten Verhaltensweisen, des Trainings und des zunehmenden Alltagsbezugs. Hier bilden die beruflichen Integrationsschritte bzw. die Einbindung in einen Arbeitsplatz den Fokus sowie die zunehmende Verselbstständigung im Sinne des Wohnens und Lebens in einem risikominimierten sozialen Umfeld.

Bei bestehender Indikation und Bereitschaft sowie dem Vorliegen einer entsprechenden Kostenzusage kann der Patient nach einer stationären Entwöhnungsmaßnahme der Phase 1 in der MEDIAN Klinik Wied – in Ausnahmefällen auch in anderen stationären Reha-Einrichtungen für Abhängigkeitserkrankte – nahtlos in den Adaptionsbereich der MEDIAN Klinik Wied in Steimel übernommen werden.

Die Dauer der Maßnahme ist ausgerichtet am Bedarf des Patienten flexibel und umfasst in der Regel bis zu drei Monate bei Drogen- und bis zu vier Monate bei Alkoholabhängigkeit.
 

Inhalte der Adaptionsphase:

  • Teilnahme an Gruppentherapiestunden
  • Einzelgespräche mit dem Bezugstherapeuten
  • Berufs- und leistungsorientierte Diagnostik
  • Begleitung der externen Praktikums- oder Probearbeitsphase durch die ergotherapeutische Abteilung
  • Unterstützung und Beratung des Sozialdienstes in bürokratischen und sozialen Anliegen
  • Ärztliche und medizinische Versorgung

Der Adaptionsrehabilitand wird in der alltäglichen Lebensführung und Selbstversorgung unterstützt und lebt in einem Einzimmerapartment mit angeschlossenem Bad und Küche in einem separaten Trakt der MEDIAN Klinik Wied Haus Sonnenhang Steimel.

Für die weitere Begleitung nach Abschluss der Adaptionsmaßnahme wird bereits währenddessen die Orientierung hin zu Suchtberatungsstelle, Selbsthilfegruppen und anderen geeigneten sozialen Stütz- und Hilfesystemen aufgebaut.  

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