Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Klinik Wilhelmsheim
Damit Sie sich in der MEDIAN Klinik Wilhelmsheim schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.
Die MEDIAN Klinik Wilhelmsheim ist eine Einrichtung der medizinischen Rehabilitation.
Sie wird von Rentenversicherungsträgern, Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen und Sozialhilfeträgern belegt. Die Klinik ist beihilfefähig.
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen von Arztbericht, Sozialbericht und Kostenzusage. Die Behandlung soll suchtmittelfrei angetreten werden. Sofern notwendig, ist vorab eine Entgiftungsbehandlung in einem Krankenhaus zu planen. Dies besprechen Sie am besten mit Ihrem Hausarzt.
In der Regel erfolgt die Anmeldung über eine Psychosoziale Beratungsstelle oder Fachambulanz oder Sozialdiensten der Krankenhäuser und Psychiatrischen Kliniken. Dort werden Sie auch beraten über die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten.
Die Selbstversorgung in Bezug auf Körperhygiene, Zimmerpflege, Gehfähigkeit und selbstständige Teilnahme an den Mahlzeiten ist notwendig.
Patienten mit pathologischem Glücksspielen dürfen während der Behandlung keinen Alkohol, Drogen und Medikamente mit Suchtpotential konsumieren. Glücksspiele jeglicher Art sind auch für Patienten mit ausschließlich stoffgebundener Sucht nicht gestattet.
Bei Fragen zu weiteren Details wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmesekretariat.
Buchstaben A-G: Frau Christine Eberts, +49 7193 52-230
Buchstaben H-R: Frau Alexandra Werner, +49 7193 52-200
Buchstaben S-Z: Frau Petra Stark, +49 7193 52-266
Wenn Sie sich für eine Therapiemaßnahme entscheiden, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld bei Ihrem Rentenversicherungsträger, wenn Sie unmittelbar vor Therapiebeginn (Tag vor der Aufnahme) Arbeitslohn, Krankengeld oder Arbeitslosengeld I bezogen haben oder selbständig waren und bis Rehabeginn in den letzten 12 Monaten Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt haben.
Damit das Übergangsgeld beim Kostenträger rasch berechnet werden kann, sollten Sie bei Bezug von Lohn oder Gehalt dafür sorgen, dass die Formulare Ihrer Rentenversicherung, G 510 Teil A von Ihnen, Teil B von Ihrem Arbeitgeber, und Teil C von Ihrer Krankenkasse ausgefüllt und dem Rentenversicherungsträger zugeschickt werden. Wichtig ist, dass Sie beim Formular G510 Teil A, Ihre IBAN und BIC-Nummer angeben (diese finden Sie auf Ihrer neuen Bankkarte, oder auf Ihrem Kontoauszug),damit die Überweisung erfolgen kann.
Bei Bezug von Krankengeld müssen Sie dafür sorgen, dass die Krankenkasse den Aufnahmetermin in der MEDIAN Klinik Wilhelmsheim erfährt und das oben genannte Formular G510 Teil C ausgefüllt dem Rentenversicherungsträger zusendet.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld I müssen Sie sich bei der Agentur für Arbeit abmelden und eine Kopie des Aufhebungsbescheides an den Rentenversicherungsträger senden.
Bei Bezug von Arbeitslosengeld II müssen Sie dem zuständigen Jobcenter ebenfalls den Aufnahmetermin mitteilen. Sie erhalten in der Regel weiterhin das Arbeitslosengeld II von Ihrem Jobcenter.
Liegen alle Unterlagen beim Rentenversicherungsträger vor, kommt ca. 4 Wochen nach Therapiebeginn das erste Übergangsgeld. Deshalb ist es wichtig, für diese Zeit Ihre laufenden Verpflichtungen (Miete usw.) sicherzustellen und entsprechend Geld mitzunehmen.