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Antragsstellung und Anmeldung
Sie haben ein gesetzliches Recht auf eine medizinische Reha (früher auch Kur genannt). Der Gesetzgeber möchte nämlich, dass Sie gesund werden. Das heißt, er unterstützt Sie, indem er alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Es ist egal, ob Sie Kind, Jugendlicher, Erwachsener oder Senior sind. Wichtig ist einzig, dass die Reha Aussicht auf Erfolg verspricht.
Dann ist eine medizinische Rehabilitation möglicherweise der für Sie richtige Weg.
Informationen für Privatversicherte
Medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
Ihr Weg zur Akutversorgung im Bereich Geriatrie oder Neurologie
Ihr Weg zur Akutbehandlung
Meist ist der Hausarzt oder der mitbehandelnde Facharzt Ihr erster Ansprechpartner. Er berät Sie, ob eine Rehabilitation das Richtige für Ihre Gesundheit ist und hilft Ihnen auch bei der Antragstellung. Für den Fall, dass Sie sich noch im Krankenhaus befinden, wenden Sie sich zunächst an den behandelnden Arzt und dann an den Sozialdienst im Krankenhaus. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt tun.
Hat Ihr Hausarzt oder Facharzt Ihnen eine Rehabilitation empfohlen, stellen Sie einen Rehabilitationsantrag bei dem zuständigen Kostenträger – z.B. bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankenversicherung (Details siehe Kostenübernahme). Die Antragsformulare bekommen Sie auch direkt vom Kostenträger. Meist stehen Sie im Internet zum Download zur Verfügung. Oder Sie wenden sich an eine Reha-Servicestelle in Ihrem Ort.
Häufig macht es Sinn, die Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem Arzt auszufüllen, da er Sie dazu beraten kann. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst. Bei offenen Fragen können Sie sich auch immer an die Servicestellen für Rehabilitation wenden. Oder Sie wenden sich direkt an eine der MEDIAN Kliniken. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme helfen Ihnen gerne weiter. Ein befürwortendes ärztliches Gutachten sollten Sie dem Antrag unbedingt beilegen.
Der für Sie zuständige Kostenträger kann festlegen, in welcher Klinik Sie die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wahrnehmen sollen. Als Patient haben Sie allerdings ein Mitspracherecht, ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Fügen Sie Ihrem Antrag dazu ein formloses Schreiben bei, benennen Sie darin Ihre Wünsche und begründen Sie diese. Der Leistungsträger wird dann prüfen, ob er Ihren Wünschen entsprechen kann. Dabei wird u. a. geprüft, ob die Klinik zertifiziert ist und ob sie die medizinisch notwendige Behandlung anbietet. Entspricht der Kostenträger Ihrem Wunsch, kann er gegebenenfalls Mehrkosten für gleiche Leistungen von Ihnen zurückfordern.
Die Entscheidung des Kostenträgers – ob zustimmend oder ablehnend – muss Ihnen auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem positiven Bescheid werden Sie in diesem Schreiben auch informiert über den Termin und die Dauer Ihrer Rehabilitation, die betreffende Klinik oder Einrichtung, die Art der genehmigten Rehabilitation und zu den Zuzahlungen, die Sie leisten müssen. Setzen Sie sich dann mit der betreffenden Klinik in Verbindung. Sie wird mit Ihnen alle offenen Fragen zur Anreise und Unterbringung klären.
Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, verzweifeln Sie nicht. Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie Gebrauch machen, viele Widersprüche sind erfolgreich. Suchen Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs Hilfe, z. B. bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt oder bei Bekannten, die selbst schon einmal erfolgreich widersprochen haben. Haben Sie sich für die Rehabilitation in einer MEDIAN Klinik entschieden, unterstützen Sie auch die Mitarbeiter des Sozialdienstes gern bei ihrem Widerspruch.
Halten Sie unbedingt die Widerspruchsfrist von vier Wochen ein. Sollten Sie es in dieser Zeit nicht schaffen, alle Argumente für den Widerspruch zu sammeln, widersprechen Sie zunächst fristgerecht ohne Begründung – aber mit dem Hinweis, Argumente und Bestätigungen nachzureichen.
Widerspruch können Sie übrigens auch einlegen, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Reha-Einrichtung nicht zufrieden sind, in dem Sie sich auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht beziehen.
Ihr Weg zu MEDIAN
Damit Sie sich in der MEDIAN Park-Klinik Bad Dürkheim schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt.
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Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.
Ihr Weg zu MEDIAN
Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?
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Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.
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Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.