Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

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Ihr Weg zu uns in die Rehaklinik Bad Rothenfelde

Antragstellung & Anmeldung

Ihr Antragsverfahren

Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir in unserer Rehaklinik eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, steht dabei immer am Anfang der Frage. Hierfür führen wie Sie gerne durch die verschiedenen Schritte der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen.
 

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Ihr Weg zu MEDIAN

Anmeldung & Aufnahme

Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde

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Ihr Weg zu MEDIAN

Reha Anspruch

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

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Ihr Weg zu MEDIAN

Reha Antrag

Alle Infos zu Ihrer Reha

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Ihr Weg zu MEDIAN

Wunsch und Wahlrecht

Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.

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Ihr Weg zu MEDIAN

Widerspruch bei Ablehnung

Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?

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Ihr Weg zu MEDIAN

Kosten und Kostenträger

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.

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Ihr Weg zu MEDIAN

Zuzahlung und Befreiung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.

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Für die MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde besteht ein Versorgungsvertrag nach § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung und nach § 111 SGB V mit den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenversicherung. Die MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde kann daher von allen Rentenversicherungen und gesetzlichen Krankenversicherungen belegt werden.

Außerdem ist die Parkklinik in Bad Rothenfelde nach § 40 SGB V für die Erbringung ganztägig ambulanter Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungen zugelassen. Es besteht ein Versorgungsvertrag nach §111c SGB V.

Für die Rehabilitation von Arbeitsunfallverletzten ist die MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde zur Teilnahme an der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) und Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugelassen.

Auch ist die MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde für die Durchführung von Leistungen zur Medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) durch die Deutsche Rentenversicherung und Arbeitsplatzbezogenen Muskuloskeletalen Rehabilitation (ABMR) durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zugelassen.

Durch die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie den rehaspezifischen Normen DEGEMED 5.0 und QMS-Reha erfüllen wir alle Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zum internen Qualitätsmanagement nach § 20 Abs. 2a SGB IX.

Die Klinik ist als gemischte Krankenanstalt nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert. Beihilfefähigkeit für Privatpatienten ist somit gegeben. Alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlung in der MEDIAN Parkklinik Bad Rothenfelde. Auch ist ein Aufenthalt als Selbstzahler möglich.

Es bestehen mehrere Kooperationsverträge im Rahmen der Integrierten Versorgung nach § 140 SGB V mit verschiedenen Krankenhäusern und Leistungsträgern im Bereich der orthopädischen Krankheitsbilder.

Zur Erbringung ambulanter Heilmittel/physiotherapeutischer Therapien ist die Parkklinik nach § 124 SGB V sowie § 125 SGB V zugelassen.

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