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Ihr Weg zur MEDIAN Psychotherapeutische Klinik Bad Liebenwerda

Allgemeine Informationen & Antragstellung

Ihr Anmeldeververfahren

Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir in der MEDIAN Psychotherapeutische Klinik Bad Liebenwerda eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, steht dabei immer am Anfang der Frage. Hierfür führen wie Sie gerne durch die verschiedenen Schritte der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen.
Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten.

Für alle Fragen zum Aufenthalt stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen der Patientenaufnahme zur Verfügung:

Telefon 035341 90-2136

Hier können Sie auch einen unverbindlichen Aufnahmetermin vereinbaren, um im Reha-Antrag darauf hinzuwesen. 

Ihr gutes Recht

Sie haben ein gesetzliches Recht auf eine medizinische Rehabilitation (früher auch Kur genannt). Der Gesetzgeber möchte nämlich, dass Sie gesund werden. Das heißt, er unterstützt Sie, indem er alle notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit ermöglicht. Dabei spiet es keine Rolle, ob Sie berufstätig arbeitsuchend oder Rentner sind. Wichtig ist einzig, dass die Reha Aussicht auf Erfolg verspricht.

  • Haben Sie gesundheitliche Beschwerden, die Ihre berufliche Tätigkeit beeinträchtigen oder gefährden?
  • Benötigen Sie eine Behandlung, um Beeinträchtigungen durch eine Abhängigkeitskrankheit zu mildern?

Dann ist eine medizinische Rehabilitation möglicherweise der für Sie richtige Weg.

Der erste Schritt

Meist sind der Hausarzt oder der mitbehandelnde Facharzt Ihre ersten Ansprechpartner. Bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung können Sie Adressen von Suchtberatungsstellen erhalten, die Sie bei der Antragstellung unterstützen. Für den Fall, dass Sie sich noch im Krankenhaus befinden, wenden Sie sich zunächst an den behandelnden Arzt und dann an den Sozialdienst im Krankenhaus. Wichtig ist, dass Sie den ersten Schritt tun.

Die Antragstellung

Hat Ihr Hausarzt oder Facharzt Ihnen eine Rehabilitation empfohlen, stellen Sie einen Rehabilitationsantrag bei dem zuständigen Kostenträger – z.B. bei Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung oder Krankenversicherung (Details siehe Kostenübernahme). Die Antragsformulare bekommen Sie auch direkt vom Kostenträger. Meist stehen Sie im Internet zum Download zur Verfügung. Oder Sie wenden sich an eine Reha-Servicestelle in Ihrem Ort.
Eine Servicestelle in Ihrer Nähe finden Sie hier

Häufig macht es Sinn, die Antragsformulare gemeinsam mit der Suchtberatungsstelle auszufüllen. Im Krankenhaus hilft der Sozialdienst. Bei offenen Fragen können Sie sich auch immer an die Servicestellen für Rehabilitation wenden. Oder Sie wenden sich direkt an unsere Klinik. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme helfen Ihnen gerne weiter. Ein vollständiger Antrag benötigt einen Ärztlichen Befund und einen Sozialbericht.

Der Bescheid

Die Entscheidung des Kostenträgers – ob zustimmend oder ablehnend – muss Ihnen auf jeden Fall schriftlich mitgeteilt werden. Bei einem positiven Bescheid werden Sie in diesem Schreiben auch informiert über den Termin und die Dauer Ihrer Rehabilitation, die betreffende Klinik oder Einrichtung, die Art der genehmigten Rehabilitation und zu den Zuzahlungen, die Sie leisten müssen. Setzen Sie sich dann mit der betreffenden Klinik in Verbindung. Sie wird mit Ihnen alle offenen Fragen zur Anreise und Unterbringung klären.

Der Widerspruch

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, verzweifeln Sie nicht. Manchmal liegt es nur an einer Kleinigkeit. Sie haben dann vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie Gebrauch machen, viele Widersprüche sind erfolgreich. Suchen Sie sich für die Begründung Ihres Widerspruchs Hilfe, z. B. bei Ihrem Hausarzt oder Facharzt oder bei Bekannten, die selbst schon einmal erfolgreich widersprochen haben. Haben Sie sich für die Rehabilitation in einer MEDIAN Klinik entschieden, unterstützen Sie auch die Mitarbeiter des Sozialdienstes gern bei ihrem Widerspruch.

Widerspruchspflicht

Halten Sie unbedingt die Widerspruchsfrist von vier Wochen ein. Sollten Sie es in dieser Zeit nicht schaffen, alle Argumente für den Widerspruch zu sammeln, widersprechen Sie zunächst fristgerecht ohne Begründung – aber mit dem Hinweis, Argumente und Bestätigungen nachzureichen.

Widerspruch können Sie übrigens auch einlegen, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Reha-Einrichtung nicht zufrieden sind, in dem Sie sich auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht beziehen.

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Anmeldung & Aufnahme

Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Psychotherapeutische Klinik Bad Liebenwerda

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Reha Anspruch

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

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Reha Antrag

Alle Infos zu Ihrer Reha

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Wunsch und Wahlrecht

Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.

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Widerspruch bei Ablehnung

Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?

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Kosten und Kostenträger

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.

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Zuzahlung und Befreiung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.

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