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Qualitätsnachweise und Zertifikate

Höchste Ansprüche erfüllen

Am MEDIAN Reha-Zentrum Wiesbaden Sonnenberg wird erstklassige Arbeit geleistet. Sowohl die Therapie, ärztliche Betreuung und Pflege als auch die Unterbringung werden höchsten Qualitätsansprüchen gerecht. Das können die vielen zufriedenen Patienten bestätigen. Doch die Klinik will ihre Leistungen transparent und neutral nach außen dokumentieren. Dazu stellt sie sich regelmäßig den Anforderungen des modernen Qualitätsmanagements und den Überprüfungen durch unabhängige Fachleute.

Unsere Klinik ist zertifiziert nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2015. Bestätigt ist die Qualität auch durch die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (Degemed). 

Qualitätssiegel

Die Zertifizierung nach DEGEMED (Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation) wurde speziell für Rehabilitationskliniken entwickelt und zeichnet sich durch eine starke Prozess- und Ergebnisorientierung aus

QUALI-MAAS-BGW

MRE Siegelnetz Rhein-Main

Zertifiziert nach dem Qualitätsmanagementsystem des Deutschen Rentenversicherung Bunds

Die Methodik der FOCUS-Rehaliste basiert auf Expertenempfehlungen,
einer umfangreichen Selbstauskunft, Patientenbewertungen und öffentlich verfügbaren Daten.

Recherchiert wurden Behandlungsleistung, Reputation, Strukturqualität, Patientenservices, Hygienemaßnahmen und Qualitätsmanagement. Die vollständige Methodik finden Sie unter: focus-gesundheit.de/top-rehaklinik

Zertifizierter Fahrradfreundlicher Arbeitgeber nach einer Initiative der EU und des ADFC

Rechtliche Grundlagen

Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V. Sie ist zugelassen zur Durchführung:

  • stationärer/ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
  • von AHB/AR auf der Basis von § 40 SBG V sowie zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff.
  • Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.
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