Patienten & Angehörige
Die Behandlung im Rahmen der Basistherapie erfolgt in der Regel in halboffenen Bezugsgruppen von acht bis zehn Patienten. Jedem Patienten stehen mit Zuteilung in seine Bezugsgruppe ein fester Bezugstherapeut, ein Co-Therapeut sowie ein Bezugsarzt zur Verfügung. Es werden fünf Bezugsgruppen vorgehalten, davon sind in der Regel mindestens zwei Bezugsgruppen geschlechtshomogen als Männergruppe und Frauengruppe geführt, ein bis zwei gemischtgeschlechtliche Bezugsgruppen sowie eine Bezugsgruppe mit einem Intensivangebot zur Motivierung und Integration ergänzen das Angebot.
Zentrales Prinzip der Haus- und Therapieordnung ist die Mitwirkungsbereitschaft des Patienten. Die Grundprinzipien der Hausordnung sollen eine effektive und fruchtbare Therapie und eine umfassende Rehabilitation ermöglichen. Dazu ist es notwendig, eine Balance zwischen Kontrolle und Autonomie zu finden. Auf jeden Fall verboten sind das Ausleben von Gewalt sowie der Handel mit Suchtmitteln, insbesondere illegale Drogen. Rückfälle werden nach Prüfung der Einzelsituation differenziert behandelt und können je nach Einschätzung des Behandlerteams und der Leitung zur vorzeitigen oder in besonders kritischen Fällen zur disziplinarischen Entlassung führen.
Paarbildung und sexuelle Beziehungen gehören zum Alltag und zur Lebensphase jüngerer Erwachsener. Daher soll in einer offenen Atmosphäre über die eigene partnerschaftliche und sexuelle Situation gesprochen werden können. Voraussetzung dafür ist auch, dass Patienten Gefühle von Sympathie, Verliebtsein und Paarbildung gegenüber ihren Behandlern ansprechen. Wenn in grober Weise, z.B. sexuelle Ausnutzung aufgrund von Angst oder Abhängigkeitsbeziehung, gegen dieses Gebot verstoßen wird, kann eine Entlassung als Konsequenz notwendig werden. Bei weiteren Hausordnungsverstößen (z.B. Nichteinhaltung von Therapiezeiten, Nichtteilnahme an Therapieveranstaltungen) erfolgt ein gestuftes Vorgehen von der Registrierung der Regelverstöße, Reflektionsaufgaben zum nicht erwünschten Verhalten bis hin zu Klärungsgesprächen mit Behandlerteam und der leitenden Psychologin.
Die Aufnahme erfolgt nach erteilter Kostenzusage des zuständigen Leistungsträgers. Die körperliche Entgiftung muss vor Antritt der Behandlung erfolgen.
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 26 Wochen. Im Rahmen individueller Behandlungsplanungen sind in Abhängigkeit von der Bewilligung des Leistungsträgers und der Notwendigkeiten des Einzelfalls Variationen zwischen 12 und 42 Wochen (inkl. interner Adaptionsphase) möglich. Auf Seiten des Einzelfalls finden besondere Beachtung: Behandlungsvorerfahrung, Alter, Mehrfachbeeinträchtigungen (physisch, psychisch, sozial, beruflich, familiär), Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen.
Die Stundenpläne strukturieren die Therapiewoche. Stundenplan I gilt für alle Patienten vor der ersten Behandlungskonferenz. Stundenplan II gilt für die Behandlungszeit nach der ersten Behandlungskonferenz.
Die Kontaktregeln sind der Haus- und Therapieordnung zu entnehmen.
Familienheimfahrten und Fahrten i. S. eines Realitätstraining (z.B. Probewohnen, Klärung behördlicher oder justitieller Angelegenheiten) können im Einzelfall ab der 9. Behandlungswoche auf Antrag in Anspruch genommen werden. Eine differenzierte Vorbereitung inkl. Abschätzung des Rückfall- und Krisenrisikos findet im Rahmen der Gruppentherapie in der Bezugsgruppe statt.
Angeleitete Selbstorganisation ist obligatorisch im Rahmen
Es finden interne und externe Freizeitaktivitäten (Sport, Kultur, Hobbybereich, Bildung, uvm.) mit Anleitung oder in Selbstorganisation statt. Ziel ist eine zunehmend eigenverantwortliche, aktive Freizeitgestaltung.