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Unsere Hausordnung der Klinik Altburg

Grundlagen der Zusammenarbeit und des Zusammenlebens

Hausordnung von A – Z

Um das Ziel, Suchtmittelfreiheit und eine Gesundung in allen Lebensbereichen zu erreichen, wünschen wir uns eine Atmosphäre, die von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Offenheit getragen ist. In diesem Rahmen hat sowohl Anteilnahme als auch Kritik und das Setzen von Grenzen (sinnvolle Beschränkungen, Verzicht) seinen Platz.

Wir erleben bei drogen- und mehrfachabhängigen Menschen und erfahren in Gesprächen mit Ihnen von verschiedenartigen Schädigungen, die aus der Suchentwicklung resultieren. Ebenso entdecken wir gemeinsam Fähigkeiten und bisher ungenutzte Möglichkeiten der Patienten. In der Therapie bieten wir die Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme der Stärken und Probleme zu machen, Ziele und Zukunftspläne zu entwickeln und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Ein Behandlungsziel auf allen Ebenen von Zusammenarbeit und -leben in der Klinik Altburg ist das Erlernen von differenzierten und angemessenen Beziehungsformen und Bewältigungsstrategien. Im therapeutischen Alltag auf der Altburg wird eine realitätsnahe, flexible Beziehungsgestaltung angestrebt. Der Aktionsradius der Patienten wird im Behandlungsverlauf erweitert und orientiert sich am persönlichen Entwicklungsstand.

Der Therapieanfang zielt darauf ab, dem Patienten die Therapie in der Altburg, die Erwartung positiver Veränderungsmöglichkeiten und die aktive Beteiligung am Therapieprozess als eigene Ziele nahezubringen. Im Vordergrund stehen das Ankommen in der Bezugsgruppe, das Kennenlernen der Behandler und der therapeutischen Angebote, die Auswahl von Therapiezielen sowie die beginnende Bearbeitung der Lebens- und Suchtgeschichte.

Wir erwarten in den ersten sechs Wochen Verzicht auf exklusive freundschaftliche und sexuelle Beziehungen. Die Kontaktmöglichkeiten (Ausgang) werden schrittweise erweitert und den Erfordernissen angepasst.

Wir gehen davon aus, dass klare Regeln in der Zusammenarbeit und dem Zusammenleben auf der Altburg sowohl Schutz als auch eine Chance für Auseinandersetzung und Wachstum darstellen.

Das Team des MEDIAN Reharentrums Daun Altburg

Das Leben in der Altburg findet in einer Gemeinschaft statt, in der jeder mittragender Teil ist, Verantwortung für sich, sein Verhalten und das Zusammenleben hat.

Mit der Aufnahme in die Altburg erwarten wir die Bereitschaft zur regelmäßigen, aktiven und pünktlichen Teilnahme an den hier durchgeführten therapeutischen Angeboten/Veranstaltungen.

Im Hinblick auf eine gute Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Atmosphäre sind uns folgende grundsätzliche Vereinbarungen wichtig.

  • Die in den therapeutischen Gruppen-, Einzel- und Familiengesprächen besprochenen persönlichen Dinge sind absolut vertraulich zu behandeln.
  • Für die Dauer der Behandlungszeit gilt das Abstinenzgebot bzgl. aller legalen und illegalen Suchtstoffe.
  • Screenings erfolgen regelmäßig bei der Aufnahme, nach verlängertem Ausgang und nach Familienheimfahrten. Sie erfolgen unregelmäßig als Stichproben ebenso wie die Zimmerkontrollen.
  • Zur Entlassung kann führen:
  • Nichteinhalten des Abstinenzgebotes (Besitz/Konsum)Androhung bzw. Ausüben von Gewalt und allen strafrechtlich bedrohten Handlungen
  • Verletzung des "Gruppengeheimnisses"
  • Rauchen auf dem Zimmer
  • Fortgesetztes Übertreten der Hausordnung
  • Mitwisserschaft in vorgenannten Punkten

Verstöße gegen die Hausordnung werden individuell erfasst und im Therapieverlauf ausgewertet. Je nach Verlauf, Häufigkeit oder Schweregrad der Regelverstöße werden therapeutische oder in letzter Konsequenz auch disziplinarische Maßnahmen ergriffen.

Falls Sie Regeln nicht sinnvoll finden, Fragen haben oder Schwierigkeiten bei der Einhaltung haben, besteht die Möglichkeit, dies mit uns zu besprechen.

Abbruchgedanken gehören zur Therapie. Es sind Krisen, die mit Hilfe der Therapeuten konstruktiv bewältigt werden können. Sollten Abbruchgedanken konkret werden, bitten wir sie diese anzusprechen und eine Bedenkzeit („Klausur") von 24 Stunden einzuhalten. Am Wochenende verlängert sich die Bedenkzeit bis Montag. Die Möglichkeit zur Unterstützung und Hilfe besteht durch Bezugstherapeuten, Paten, Gruppe und diensthabendes Personal.

Bei der Aufnahme wird das Gepäck sowie die Kleidung auf Suchtstoffe kontrolliert. Bankkarten, Telefonkarten, Geld u.ä. wird gegen einen Beleg bei der Verwaltung aufbewahrt.

Die Kontaktmöglichkeiten werden schrittweise erweitert. In Absprache oder auf Anordnung können die Regelungen individuell den Erfordernissen (z.B. in erwarteten Krisensituationen, notwendigen Familienheimfahrten) angepasst werden.

Postregelung

  • Briefe schreiben und empfangen können Sie vom ersten Therapietag an. Ämterpost etc. erhalten Sie ebenfalls ab dem ersten Therapietag

Telefon

  • Telefonieren ist von Anfang an möglich.
  • Das persönliche Mobiltelefon kann am Wochenende und an Feiertagen genutzt werden.

Ausgang ist abhängig vom Behandlungszeitpunkt in den therapiefreien Zeiten möglich. Der „Silberweg", der zum Altburggelände gehört, kann jeder Zeit zum Spaziergang genutzt werden.

  • Ab der 7. Woche ist Ausgang in Dreiergruppen auf Antrag beim Gruppentherapeuten möglich. Ab- und Rückmeldung bei den Diensthabenden und Eintragung im Ausgangsbuch ist erforderlich.

  • ab der 9. Woche Einzelausgang auf Antrag beim Gruppentherapeuten; Nacht-/Tischbefreiung auf Antrag im Rahmen des Einzelausgangs möglich.

  • Familienheimfahrten ab der 9. Woche auf Antrag möglich.

Per Anhalter fahren ist während des Ausgangs nicht gestattet.

Es wird erwartet, dass jeder auf eine der jeweiligen Situation angemessene Bekleidung (keine Suchtmittel oder Gewalt verherrlichenden, diskriminierende Botschaften, keine Sportkleidung im öffentlichen Bereich) achtet.

Ab der 7. Woche kann Besuch nach vorhergehender Anmeldung empfangen werden. Jeder Besucher meldet sich bei Ankunft beim diensthabenden Personal an. Zimmer und Gruppenräume sollen Rückzugsmöglichkeit bleiben. Bitte bei schlechtem Wetter den Familientherapieraum oder Speisesaal als Aufenthaltsmöglichkeit für den Besuch nutzen.

Besuche sind Samstag, Sonntag und an Feiertagen möglich. Erstbesuche von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr (15.15 Uhr Erstgespräch mit diensthabendem Therapeuten).

Danach ist die Besuchszeit von 11.00 - 18.30 Uhr möglich. Sonntags ist eine Mittagstischbefreiung möglich.

Ehemalige Patienten bitten wir, sich bei ihren ehemaligen Therapeuten bzw. der Leitung für einen Besuch anzumelden.

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung persönlicher Beziehungen ist Teil des Therapiezieles Beziehungsfähigkeit. Um Ihnen die Konzentration auf das Ankommen in der Bezugsgruppe und die Therapieangebote zu ermöglichen, ist innerhalb der ersten 6 Wochen die Gestaltung von sexuellen, intimen und/oder exklusiven Beziehungen nicht gestattet (Ausnahme: Patienten, die als Paar aufgenommen werden).

Von Anfang an können Briefe empfangen und verschickt werden. Briefe und Pakete werden in Anwesenheit von Mitarbeitern geöffnet, um die Kontrolle bzgl. Suchtmittel zu gewährleisten.

Nach einer disziplinarischen Entlassung besteht für ein Jahr Hausverbot sowie Kontaktsperre (Telefon, Post) zu den Patienten, die aktuell im Haus sind.

Fön, elektrische Zahnbürste, Munddusche und ein Rasierapparat können mitgebracht werden. Musik kann im Gruppenraum oder im Zimmer (mp3 & Kopfhörer) gehört werden. Laptop und privates Fernsehen sind nicht gestattet.

Das Mitbringen und Führen von Kraftfahrzeugen während der Behandlung ist nicht gestattet.

Ab der 9. Behandlungswoche sind Familienheimfahrten auf Antrag möglich. Nach der Familienheimfahrt erfolgt zuerst die Rückmeldung bei der Nachtschwester bzw. beim diensthabenden Therapeuten, wenn die Nachtschwester noch nicht im Haus ist. Rückkehrzeit ist spätestens um 20.30 Uhr. Es werden ein Drogenscreening und ein Alkoholtest durchgeführt.

Das Fernsehprogramm wird von einem Fernsehteam (Patienten) ausgewählt und einem zuständigen Mitarbeiter vorgelegt.

In der Regel werden fünf Sendungen (2 Informations-, 1 Sport- und 2 Unterhaltungssendungen) in der Woche angeboten, sowie täglich eine Nachrichtensendung.

Die Organisation von Freizeitaktivitäten ist Bestandteil des Behandlungskonzepts. Alle Patienten nehmen an 3 Freizeitaktivitäten (à 1 Stunde) in der Woche teil. Mütter/Väter, die Kinder zu versorgen haben, nehmen in der Regel an 1 Freizeitaktivität in der Woche teil. Externe Freizeitaktivitäten sind ab der 7. Woche möglichen.

Bei Aufnahme muss das private Geld auf dem Verwahrgeldkonto der Klinik eingezahlt werden. Ein- und Auszahlungen werden quittiert.

Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt dann zu den üblichen Kassenzeiten.

  • In den ersten zwei Behandlungsmonaten haben Patienten ein wöchentliches Taschengeldbudget von bis zu 30,00 €.
  • Ab dem dritten Behandlungsmonat kann ein wöchentliches Taschengeldbudget von bis zu 35,00 € in Anspruch genommen werden.

Verleihen von Geld und Wertgegenständen ist nicht erlaubt.

Zimmer sind Privatsphäre und Gruppenräume sollen Rückzugsmöglichkeit für die Mitglieder der Bezugsgruppe bleiben. Besuche in den Räumen anderer Gruppen sind nicht gestattet.

Kontakte zwischen Männern und Frauen sind ab der 3. Woche möglich, sofern keine individuelle Regelung seitens Patient/in oder Therapeut/in vorgesehen ist. Körperkontakt und Paarbildung in der Integrationsphase (6 Wochen) sind nicht möglich.

Für das Zimmer ist jeder selbst verantwortlich. Mutwillig zerstörtes Inventar ist zu ersetzen. Offenes Feuer (Kerzen, Räucherstäbchen) ist in den Zimmern und dem Gruppenraum aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Beschädigungen sind zu vermeiden und direkt schriftlich dem Hausmeister anzuzeigen. An Türen und dem Mobiliar bitte nichts anbringen. Beim Umzug in ein anderes Zimmer ist jeder für die Organisation der Zimmerabnahme durch zuständige Mitarbeiter verantwortlich.

Warme, offene und verderbliche Lebensmittel dürfen nicht in die Zimmer und die Gruppenräume mitgenommen werden. Im Kühlschrank dürfen Getränke sein und notwendige Dinge für die Kinder.

Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist verbindlich.

Medikamente, gleich welcher Art, dürfen nur auf Anweisung der Ärztin eingenommen werden. Jeglicher Erwerb und Besitz von Medikamenten ist nicht gestattet. Das Betreten von Apotheken ist verboten.

Musik hören ist unter der Woche von 17.00 Uhr (Freitag ab 15 Uhr) bis Zimmeraufenthalt im Gruppenraum möglich.

Im Zimmer kann über Kopfhörer ein MP3-Player, am Wochenende das Mobiltelefon, benutzt werden.

Samstag und Sonntag kann in der therapiefreien Zeit bis Zimmeraufenthalt im Gruppenraum Musik gehört werden.

Es wird prinzipiell Zimmerlautstärke vereinbart. Wenn die Musik lauter ist, wird das Gerät eingezogen.

Nachtbefreiung ist im Rahmen des Einzelausgangs am Wochenende auf Antrag möglich.

Sonntag bis Donnerstag besteht Nachtruhe von 23.30 Uhr bis 6.30 Uhr, Freitag 24.00 Uhr bis 7.30 Uhr und Samstag von 24.00 Uhr bis 8.30 Uhr. Der Zimmeraufenthalt ist jeweils 30 Minuten vorher.

Jeder Patient ist für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer und Gruppenraum verantwortlich.

Rauchen ist unerwünscht. In den therapiefreien Zeiten ist Rauchen an den dafür vorgesehenen Rauchplätzen Ihrer Bezugsgruppe gestattet (nicht im Wald!!!).

Rauchen auf dem Zimmer kann zur disziplinarischen Entlassung führen.

Um einen Rückfall bearbeiten zu können, muss dieser besprechbar gemacht werden. Über Weiterbehandlung oder Entlassung wird unter Einbeziehung Ihrer Reflexion im Behandlungsteam entschieden.

Grundlagen der Zusammenarbeit und des Zusammenlebens

Hausordnung von A – Z

Grundlagen der Zusammenarbeit und des Zusammenlebens

Um das Ziel, Suchtmittelfreiheit und eine Gesundung in allen Lebensbereichen zu erreichen, wünschen wir uns eine Atmosphäre, die von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Offenheit getragen ist. In diesem Rahmen hat sowohl Anteilnahme als auch Kritik und das Setzen von Grenzen (sinnvolle Beschränkungen, Verzicht) seinen Platz.

Wir erleben bei drogen- und mehrfachabhängigen Menschen und erfahren in Gesprächen mit Ihnen von verschiedenartigen Schädigungen, die aus der Suchentwicklung resultieren. Ebenso entdecken wir gemeinsam Fähigkeiten und bisher ungenutzte Möglichkeiten der Patienten. In der Therapie bieten wir die Möglichkeit, eine Bestandsaufnahme der Stärken und Probleme zu machen, Ziele und Zukunftspläne zu entwickeln und an deren Umsetzung zu arbeiten.

Ein Behandlungsziel auf allen Ebenen von Zusammenarbeit und -leben in der Klinik Altburg ist das Erlernen von differenzierten und angemessenen Beziehungsformen und Bewältigungsstrategien. Im therapeutischen Alltag auf der Altburg wird eine realitätsnahe, flexible Beziehungsgestaltung angestrebt. Der Aktionsradius der Patienten wird im Behandlungsverlauf erweitert und orientiert sich am persönlichen Entwicklungsstand.

Der Therapieanfang zielt darauf ab, dem Patienten die Therapie in der Altburg, die Erwartung positiver Veränderungsmöglichkeiten und die aktive Beteiligung am Therapieprozess als eigene Ziele nahezubringen. Im Vordergrund stehen das Ankommen in der Bezugsgruppe, das Kennenlernen der Behandler und der therapeutischen Angebote, die Auswahl von Therapiezielen sowie die beginnende Bearbeitung der Lebens- und Suchtgeschichte.

Wir erwarten in den ersten sechs Wochen Verzicht auf exklusive freundschaftliche und sexuelle Beziehungen. Die Kontaktmöglichkeiten (Ausgang) werden schrittweise erweitert und den Erfordernissen angepasst.

Wir gehen davon aus, dass klare Regeln in der Zusammenarbeit und dem Zusammenleben auf der Altburg sowohl Schutz als auch eine Chance für Auseinandersetzung und Wachstum darstellen.

Das Team der MEDIAN Kliniken Daun Altburg

 

Die Hausordnung von A bis Z

Das Leben in der Altburg findet in einer Gemeinschaft statt, in der jeder mittragender Teil ist, Verantwortung für sich, sein Verhalten und das Zusammenleben hat.

Mit der Aufnahme in die Altburg erwarten wir die Bereitschaft zur regelmäßigen, aktiven und pünktlichen Teilnahme an den hier durchgeführten therapeutischen Angeboten/Veranstaltungen.

Im Hinblick auf eine gute Zusammenarbeit und eine vertrauensvolle Atmosphäre sind uns folgende grundsätzliche Vereinbarungen wichtig.

    • Die in den therapeutischen Gruppen-, Einzel- und Familiengesprächen besprochenen persönlichen Dinge sind absolut vertraulich zu behandeln.
    • Für die Dauer der Behandlungszeit gilt das Abstinenzgebot bzgl. aller legalen und illegalen Suchtstoffe.
    • Screenings erfolgen regelmäßig bei der Aufnahme, nach verlängertem Ausgang und nach Familienheimfahrten. Sie erfolgen unregelmäßig als Stichproben ebenso wie die Zimmerkontrollen.
    • Zur Entlassung kann führen:
    • Nichteinhalten des Abstinenzgebotes (Besitz/Konsum)Androhung bzw. Ausüben von Gewalt und allen strafrechtlich bedrohten Handlungen
    • Verletzung des "Gruppengeheimnisses"
    • Rauchen auf dem Zimmer
    • Fortgesetztes Übertreten der Hausordnung
    • Mitwisserschaft in vorgenannten Punkten

Verstöße gegen die Hausordnung werden individuell erfasst und im Therapieverlauf ausgewertet. Je nach Verlauf, Häufigkeit oder Schweregrad der Regelverstöße werden therapeutische oder in letzter Konsequenz auch disziplinarische Maßnahmen ergriffen.

Falls Sie Regeln nicht sinnvoll finden, Fragen haben oder Schwierigkeiten bei der Einhaltung haben, besteht die Möglichkeit, dies mit uns zu besprechen.

Abbruch

Abbruchgedanken gehören zur Therapie. Es sind Krisen, die mit Hilfe der Therapeuten konstruktiv bewältigt werden können. Sollten Abbruchgedanken konkret werden, bitten wir sie diese anzusprechen und eine Bedenkzeit („Klausur") von 24 Stunden einzuhalten. Am Wochenende verlängert sich die Bedenkzeit bis Montag. Die Möglichkeit zur Unterstützung und Hilfe besteht durch Bezugstherapeuten, Paten, Gruppe und diensthabendes Personal.

Aufnahme

Bei der Aufnahme wird das Gepäck sowie die Kleidung auf Suchtstoffe kontrolliert. Bankkarten, Telefonkarten, Geld u.ä. wird gegen einen Beleg bei der Verwaltung aufbewahrt.

Außenkontakte während der Therapie

Die Kontaktmöglichkeiten werden schrittweise erweitert. In Absprache oder auf Anordnung können die Regelungen individuell den Erfordernissen (z.B. in erwarteten Krisensituationen, notwendigen Familienheimfahrten) angepasst werden.

Postregelung

  • Briefe schreiben und empfangen können Sie vom ersten Therapietag an. Ämterpost etc. erhalten Sie ebenfalls ab dem ersten Therapietag

Telefon

  • Telefonieren ist von Anfang an möglich.
  • Das persönliche Mobiltelefon kann am Wochenende und an Feiertagen genutzt werden.

Ausgangsregelung

Ausgang ist abhängig vom Behandlungszeitpunkt in den therapiefreien Zeiten möglich. Der „Silberweg", der zum Altburggelände gehört, kann jeder Zeit zum Spaziergang genutzt werden.

  • Ab der 7. Woche ist Ausgang in Dreiergruppen auf Antrag beim Gruppentherapeuten möglich. Ab- und Rückmeldung bei den Diensthabenden und Eintragung im Ausgangsbuch ist erforderlich.

  • ab der 9. Woche Einzelausgang auf Antrag beim Gruppentherapeuten; Nacht-/Tischbefreiung auf Antrag im Rahmen des Einzelausgangs möglich.

  • Familienheimfahrten ab der 9. Woche auf Antrag möglich.

Per Anhalter fahren ist während des Ausgangs nicht gestattet.

Bekleidung

Es wird erwartet, dass jeder auf eine der jeweiligen Situation angemessene Bekleidung (keine Suchtmittel oder Gewalt verherrlichenden, diskriminierende Botschaften, keine Sportkleidung im öffentlichen Bereich) achtet.

Besuch

Ab der 7. Woche kann Besuch nach vorhergehender Anmeldung empfangen werden. Jeder Besucher meldet sich bei Ankunft beim diensthabenden Personal an. Zimmer und Gruppenräume sollen Rückzugsmöglichkeit bleiben. Bitte bei schlechtem Wetter den Familientherapieraum oder Speisesaal als Aufenthaltsmöglichkeit für den Besuch nutzen.

Besuchszeiten

Besuche sind Samstag, Sonntag und an Feiertagen möglich. Erstbesuche von 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr (15.15 Uhr Erstgespräch mit diensthabendem Therapeuten).

Danach ist die Besuchszeit von 11.00 - 18.30 Uhr möglich. Sonntags ist eine Mittagstischbefreiung möglich.

Ehemalige Patienten bitten wir, sich bei ihren ehemaligen Therapeuten bzw. der Leitung für einen Besuch anzumelden.

Beziehungen

Der Aufbau und die Aufrechterhaltung persönlicher Beziehungen ist Teil des Therapiezieles Beziehungsfähigkeit. Um Ihnen die Konzentration auf das Ankommen in der Bezugsgruppe und die Therapieangebote zu ermöglichen, ist innerhalb der ersten 6 Wochen die Gestaltung von sexuellen, intimen und/oder exklusiven Beziehungen nicht gestattet (Ausnahme: Patienten, die als Paar aufgenommen werden).

Briefwechsel

Von Anfang an können Briefe empfangen und verschickt werden. Briefe und Pakete werden in Anwesenheit von Mitarbeitern geöffnet, um die Kontrolle bzgl. Suchtmittel zu gewährleisten.

Disziplinarische Entlassung

Nach einer disziplinarischen Entlassung besteht für ein Jahr Hausverbot sowie Kontaktsperre (Telefon, Post) zu den Patienten, die aktuell im Haus sind.

Elektrische Geräte

Fön, elektrische Zahnbürste, Munddusche und ein Rasierapparat können mitgebracht werden. Musik kann im Gruppenraum oder im Zimmer (mp3 & Kopfhörer) gehört werden. Laptop und privates Fernsehen sind nicht gestattet.

Fahrzeuge

Das Mitbringen und Führen von Kraftfahrzeugen während der Behandlung ist nicht gestattet.

Familienheimfahrt

Ab der 9. Behandlungswoche sind Familienheimfahrten auf Antrag möglich. Nach der Familienheimfahrt erfolgt zuerst die Rückmeldung bei der Nachtschwester bzw. beim diensthabenden Therapeuten, wenn die Nachtschwester noch nicht im Haus ist. Rückkehrzeit ist spätestens um 20.30 Uhr. Es werden ein Drogenscreening und ein Alkoholtest durchgeführt.

Fernsehen

Das Fernsehprogramm wird von einem Fernsehteam (Patienten) ausgewählt und einem zuständigen Mitarbeiter vorgelegt.

In der Regel werden fünf Sendungen (2 Informations-, 1 Sport- und 2 Unterhaltungssendungen) in der Woche angeboten, sowie täglich eine Nachrichtensendung.

Freizeit

Die Organisation von Freizeitaktivitäten ist Bestandteil des Behandlungskonzepts. Alle Patienten nehmen an 3 Freizeitaktivitäten (à 1 Stunde) in der Woche teil. Mütter/Väter, die Kinder zu versorgen haben, nehmen in der Regel an 1 Freizeitaktivität in der Woche teil. Externe Freizeitaktivitäten sind ab der 7. Woche möglichen.

Geld/Wertsachen/Taschengeld

Bei Aufnahme muss das private Geld auf dem Verwahrgeldkonto der Klinik eingezahlt werden. Ein- und Auszahlungen werden quittiert.

Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt dann zu den üblichen Kassenzeiten.

  • In den ersten zwei Behandlungsmonaten haben Patienten ein wöchentliches Taschengeldbudget von bis zu 30,00 €.
  • Ab dem dritten Behandlungsmonat kann ein wöchentliches Taschengeldbudget von bis zu 35,00 € in Anspruch genommen werden.

Verleihen von Geld und Wertgegenständen ist nicht erlaubt.

Gruppenraum

Zimmer sind Privatsphäre und Gruppenräume sollen Rückzugsmöglichkeit für die Mitglieder der Bezugsgruppe bleiben. Besuche in den Räumen anderer Gruppen sind nicht gestattet.

Gruppenübergreifende Kontakte

Kontakte zwischen Männern und Frauen sind ab der 3. Woche möglich, sofern keine individuelle Regelung seitens Patient/in oder Therapeut/in vorgesehen ist. Körperkontakt und Paarbildung in der Integrationsphase (6 Wochen) sind nicht möglich.

Inventar

Für das Zimmer ist jeder selbst verantwortlich. Mutwillig zerstörtes Inventar ist zu ersetzen. Offenes Feuer (Kerzen, Räucherstäbchen) ist in den Zimmern und dem Gruppenraum aus brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet. Beschädigungen sind zu vermeiden und direkt schriftlich dem Hausmeister anzuzeigen. An Türen und dem Mobiliar bitte nichts anbringen. Beim Umzug in ein anderes Zimmer ist jeder für die Organisation der Zimmerabnahme durch zuständige Mitarbeiter verantwortlich.

Lebensmittel

Warme, offene und verderbliche Lebensmittel dürfen nicht in die Zimmer und die Gruppenräume mitgenommen werden. Im Kühlschrank dürfen Getränke sein und notwendige Dinge für die Kinder.

Mahlzeiten

Die Teilnahme an den Mahlzeiten ist verbindlich.

Medikamente

Medikamente, gleich welcher Art, dürfen nur auf Anweisung der Ärztin eingenommen werden. Jeglicher Erwerb und Besitz von Medikamenten ist nicht gestattet. Das Betreten von Apotheken ist verboten.

Musik

Musik hören ist unter der Woche von 17.00 Uhr (Freitag ab 15 Uhr) bis Zimmeraufenthalt im Gruppenraum möglich.

Im Zimmer kann über Kopfhörer ein MP3-Player, am Wochenende das Mobiltelefon, benutzt werden.

Samstag und Sonntag kann in der therapiefreien Zeit bis Zimmeraufenthalt im Gruppenraum Musik gehört werden.

Es wird prinzipiell Zimmerlautstärke vereinbart. Wenn die Musik lauter ist, wird das Gerät eingezogen.

Nachtbefreiung

Nachtbefreiung ist im Rahmen des Einzelausgangs am Wochenende auf Antrag möglich.

Nachtruhe

Sonntag bis Donnerstag besteht Nachtruhe von 23.30 Uhr bis 6.30 Uhr, Freitag 24.00 Uhr bis 7.30 Uhr und Samstag von 24.00 Uhr bis 8.30 Uhr. Der Zimmeraufenthalt ist jeweils 30 Minuten vorher.

Ordnung / Sauberkeit

Jeder Patient ist für Ordnung und Sauberkeit im Zimmer und Gruppenraum verantwortlich.

Rauchen

Rauchen ist unerwünscht. In den therapiefreien Zeiten ist Rauchen an den dafür vorgesehenen Rauchplätzen Ihrer Bezugsgruppe gestattet (nicht im Wald!!!).

Rauchen auf dem Zimmer kann zur disziplinarischen Entlassung führen.

Rückfall

Um einen Rückfall bearbeiten zu können, muss dieser besprechbar gemacht werden. Über Weiterbehandlung oder Entlassung wird unter Einbeziehung Ihrer Reflexion im Behandlungsteam entschieden.

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