Ihr Anmeldeverfahren
Abhängigkeitsabteilung
Um eine Behandlung im MEDIAN Rehazentrum Daun beginnen zu können, benötigen die Patienten eine Kostenzusage des für sie zuständigen Leistungsträgers. In der Regel ist dies der Rentenversicherungsträger, eine gesetzliche oder private Krankenkasse oder der überörtliche Sozialhilfeträger.
Das MEDIAN Rehazentrum Daun wird von allen Rentenversicherungsträgern belegt.
Mit den Krankenkassen besteht ein Versorgungsvertrag gemäß § 111 SGB V.
Auch die Träger der Sozialhilfe übernehmen bei Zuständigkeit die Behandlungskosten. Darüber hinaus wird das MEDIAN Rehazentrum Daun von privaten Versicherern belegt und sind beihilfefähig.
Zur Beantragung einer stationären Entwöhnungsbehandlung sind ein Arztbericht sowie eine Sozialbericht erforderlich. Bei der Vorbereitung auf die stationäre Therapie und bei Antragstellung helfen die Suchtberatungsstellen in Wohnortnähe und natürlich auch die Mitarbeiter des MEDIAN Rehazentrums Daun.
Psychosomatische Abteilung
Die psychosomatische Abteilung des MEDIAN Rehazentrum Daun - Am Rosenberg wird von Rentenversicherungsträgern gemäß § 9 ff. SGB VI und von allen Krankenkassen gemäß § 40 SGBV sowie von privaten Krankenversicherungen und Sozialhilfeträgern belegt. Die Klinik ist beihilfefähig und als sogenannte gemischte Krankenanstalt registriert.
Die Zuweisung der Patienten/innen erfolgt durch Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, niedergelassene Ärzte/innen und Dipl.-Psychologen/innen.
Bei Bedarf werden ambulante Vorgespräche zur Klärung der Indikation und Behandlungsmöglichkeiten druchgeführt.
Bereits vor der Aufnahme sollten medizinische und psychologische Vorbefunde möglichst vollständig vorliegen.
Wir behandeln Patienten aller privaten Krankenversicherungen.
Der Aufenthalt ist beihilfefähig im Sinne der Beihilfeverordnung des Öffentlichen Dienstes.
Abhängigkeitsabteilung
Vor der Aufnahme bei uns sind einige Unterlagen erforderlich, wie ein Arztbericht, ein Sozialbericht sowie eine Freiwilligkeitserklärung. Diese Unterlagen werden einerseits für die Kostenübernahme beim Leistungsträger (Rentenversicherer oder Krankenkasse) und andererseits für unsere Therapieplanung benötigt.
Gerne hilft unser Aufnahmesekretariat bei den Antragsformalitäten.
Psychosoamtische Abteilung
Die Psychosomatik der MEDIAN Kliniken Daun Am Rosenberg wird von Rentenversicherungsträgern gemäß § 9 ff. SGB VI und von allen Krankenkassen gemäßg § 40 SGB V sowie von privaten Krankenversicherungen und Sozialhilfeträgern belegt. Die Klinik ist beihilfefähig.
Bei Bedarf werden Vorgespräche zur Klärung der Indikation und Behandlungsmöglichkeiten durchgeführt.
Bereits vor der Aufnahme sollten medizinische und psychologische Vorbefunde möglichst vollständig vorliegen.
Gerne hilft unser Aufnahmesekretariat bei den Antragsformalitäten.
Informationen für Privatversicherte
Medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
Ihr Weg zur Akutversorgung im Bereich Geriatrie oder Neurologie
Ihr Weg zur Akutbehandlung
Ihr Weg zu MEDIAN
Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Klinik Daun-Rosenberg
Ihr Weg zu MEDIAN
Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.
Ihr Weg zu MEDIAN
Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?
Ihr Weg zu MEDIAN
Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.
Ihr Weg zu MEDIAN
Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.