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Reha über private Krankenversicherung

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen sind Reha-Maßnahmen keine Pflichtleistung von privaten Krankenkassen. Die so genannten „Sanatoriumsbehandlungen“ müssen vertraglich gesondert vereinbart werden. Ob die Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) übernommen werden oder nicht, hängt daher stark von den Vertragskonditionen ab. So kann es also sein, dass die private Krankenkasse alles, einen Teil oder gar nichts von den Behandlungskosten einer Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlung übernimmt.

Reha-Kostenübernahme durch PKV? Kommt auf den Tarif an

Beispielsweise ist es möglich, dass eine private Versicherung sämtliche Reha-Kosten übernimmt, wenn die Selbstbeteiligung pro Kalenderjahr dementsprechend hoch ist. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für einen vergleichbar niedrigeren jährlichen Beitrag, kann es sein, dass die private Krankenkasse nur einen Teil der Reha-Kosten übernimmt und ein Selbstbehalt beim Versicherten bleibt. Oder aber die PKV übernimmt die gesamten Kosten, allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum. Eine Zusatzversicherung kann in den meisten Fällen abgeschlossen werden, um weitere Kosten zu decken.

Eventuell ist ein anderer Kostenträger als die private Krankenkasse zuständig

Grundsätzlich gilt allerdings: Bevor die private Krankenkasse die Reha bezahlt, wird zuerst analysiert, ob ein Sozialleistungsträger die Kosten übernehmen kann. Dazu gehört etwa die Berufsgenossenschaft. Diese kommt zum Einsatz, wenn der Arbeitnehmer freiwillig über die Berufsgenossenschaft versichert ist. Auch die Deutsche Rentenversicherung kommt als Kostenträger für die Reha infrage, vor allem wenn die Behandlung dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit dient. Ist eine Reha aufgrund eines Unfalls notwendig, wird höchstwahrscheinlich die private Unfallversicherung dafür aufkommen. Erst wenn keiner dieser Versicherungsträger die Kosten übernimmt, kommt die private Krankenkasse ins Spiel. Vor allem bei Selbständigen, nicht Berufstätigen oder Rentnern ist dies der Fall.

Abrechnung der Reha-Kosten bei der PKV

Bedenken Sie außerdem, dass Sie wahrscheinlich in Vorleistung gehen müssen und die Kosten erst später von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Idealerweise erkundigen Sie sich also vor Antritt der Rehabilitation bereits, welchen Betrag Ihre private Krankenkasse übernehmen wird. Bei dieser Gelegenheit sollte auch geklärt werden, wie die Abrechnung erfolgt. Bei der Pauschalabrechnung – das ist der Fall, wenn der Versicherte einen sogenannten Basis- oder Standardtarif bei der PKV hat – erhalten Sie eine Rechnung mit einer Tagespauschale und müssen meist keinen Selbstbehalt erwarten. Bei einer Einzelleistungsabrechnung dagegen bekommen Sie eine Rechnung mit einzeln aufgeführten Leistungen. Meist ist dies mit einem Selbstbehalt verbunden.

Häufige Fragen zum Thema Reha über PKV

Unverzichtbar für die Kostenübernahme durch eine PKV ist ein Attest Ihres Arztes, der die Notwendigkeit einer Reha bescheinigt. Ihr Arzt hilft Ihnen in der Regel auch beim Ausfüllen Ihres Antrags. Die Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrer privaten Krankenkasse.

Wird der Antrag auf eine medizinische Reha abgelehnt, ist ein Widerspruch oft aussichtsreich, da nach einer erneuten Ablehnung eine stationäre Einweisung in einem Akutkrankenhaus erforderlich werden könnte. Oft übernehmen die Krankenkassen daraufhin die Kosten als „Kulanzleistung“.

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