Bitte sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
In der ersten Kontaktaufnahme, meist telefonisch oder per E-Mail, wird das weitere Procedere abgesprochen. Nach Ihrer Kontaktaufnahme zum Soziotherapeutischen Zentrum wird ein Termin für ein erstes Kennenlerngespräch vereinbart. Dabei wird geprüft, ob eine Aufnahme ins Soziotherapeutische Zentrum für beide Seiten in Frage kommt. Bei diesem Termin können gerne Angehörige oder gesetzliche Betreuer mit eingeladen werden.
Wenn eine Aufnahme in gegenseitigem Interesse liegt, beginnt der Aufnahmeprozess mit dem Antrag für die Kostenübernahme auf stationäre oder ambulante Eingliederungshilfe beim zuständigen Kostenträger. Hier wird der Antrag geprüft und eventuell ein Gutachter eingeschaltet. Falls es sich um Selbstzahler handelt, entfällt dieser Schritt.
Die interessierte Person erhält vom Soziotherapeutischen Zentrum neben Informationsmaterial einen persönlichen Fragebogen und einen vom behandelnden Arzt auszufüllenden ärztlichen Fragebogen. Die Unterlagen werden dann zusammen mit dem gesetzlich erforderlichen Nachweis der Freiheit von ansteckenden Krankheiten an das Soziotherapeutische Zentrum zurückgeschickt.
Ist die Kostenübernahme bewilligt und ein Betreuungsplatz frei, steht einer Aufnahme nichts mehr im Wege.
Aufgrund der Betreuungsschwerpunkte des Hauses gibt es Kontraindikationen, die einer Aufnahme in das Soziotherapeutische Zentrum entgegenstehen. Dies ist der Fall bei
Gerne beraten wir Sie in einem solchen Fall über Alternativen.