Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Besuchern und unsere Antworten.
Soziotherapie als eine Leistung der Eingliederungshilfe für chronisch suchtkranke Menschen hat die Zielsetzung durch stationäre und/oder ambulante Unterstützungsleistungen den Betroffenen Teilhabe und gesellschaftliche Wiedereingliederung zu ermöglichen.
Im Vordergrund der Behandlung steht die soziale Wiedereingliederung. Je nach individuellen Voraussetzungen ist eine berufliche Eingliederung mit entsprechenden Integrationsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt möglich.
Aufgenommen werden chronisch alkohol- und medikamentenabhängige bzw. politoxe Frauen und Männer, die aufgrund erheblicher körperlicher, psychischer und sozialer Beeinträchtigungen vorübergehend oder dauerhaft Unterstützung dabei benötigen, ihr Leben eigenverantwortlich und abstinent zu gestalten.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf und der Entwicklung des Klienten.
Ein Alkoholrückfall während der Behandlung wird als Symptom der Abhängigkeit verstanden. Ziel der Therapie ist es, kritische und Rückfall begünstigende Situationen zu erkennen und zu lernen, angemessen d.h. ohne Suchtmittelkonsum auf sie zu reagieren.
In der Regel steht diese Zeit zur freien Verfügung und dient der Freizeitgestaltung. Selbstverständlich fallen jedoch auch abends und an Wochenenden bestimmte Aufgaben und Anforderungen, die von den Klienten in Eigenverantwortung wahrgenommen werden. Ein diensthabender Mitarbeiter ist rund um die Uhr in der Einrichtung.
Besuch ist in der Freizeit möglich und nach Absprache möglich.
Nur in entsprechend ausgewiesenen Bereichen außerhalb der Einrichtung ist das Rauchen gestattet. Das Nichtraucherschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes gilt auch für die soziotherapeutischen Zentren.
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf vor Aufnahme der Absprache mit der Leitung.
Ein wichtiges Behandlungsziel in einem soziotherapeutischen Zentrum ist das (Wieder-)Erlernen von lebenspraktischen Fertigkeiten und die Übernahme von Selbstverantwortung. Aus diesem Grund werden die persönlichen Bereiche von den Klienten selbständig gereinigt. Ist dies im Einzelfall nicht möglich erfolgt Anleitung und Unterstützung durch Mitarbeiter.
Nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Mitarbeiterin oder Mitarbeiter kann Urlaub genommen werden. Eine Entscheidung über Art und Dauer eines Urlaubes wird im Einzelfall getroffen.
Wird die Maßnahme aus Mitteln der Eingliederungshilfe finanziert, steht für die persönlichen Bedürfnisse ein monatlicher persönlicher Barbetrag zur freien Verfügung.
Grundsätzlich ja.
Ja. Auf Wunsch können Paare ein gemeinsames Zimmer bewohnen.
Die Zimmer im MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim sind mit einer Grundmöblierung ausgestattet. Das Mitbringen von eigenem Mobiliar bedarf der Abklärung vor Aufnahme.
Mit der Aufnahme im MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim erfolgt die Anmeldung mit erstem Wohnsitz in der Verbandsgemeinde. Wie mit der bisherigen Wohnung verfahren wird, kann nur im Einzelfall entschieden werden.
Klienten, die abstinent in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft leben, können im Rahmen von ambulanten Eingliederungsmaßnahmen unterschiedliche Arten von Leistungen erhalten. Die Hilfen können, je nach individuellem Bedarf, als Einzelfallhilfe in Form von Fachleistungsstunden, als Tagesstruktur oder als Kombination aus beiden Angeboten in Anspruch genommen werden.
Klienten, die abstinent in eigenem Wohnraum leben, können tagsüber strukturierende Maßnahmen in Form von verschiedenen arbeits- und beschäftigungstherapeutischen sowie freizeitpädagogischen Angeboten im MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim erhalten. Art und Umfang der Maßnahmen richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf.
Vor Aufnahme müssen die Kosten sowohl für die stationären als auch ambulanten Leistungen beim zuständigen Kostenträgers beantragt und von diesem bewilligt werden. Bei diesem Kostenantragsverfahren sind wir gerne behilflich.
Ein individuell erstellter Teilhabeplan dient als Grundlage zur Bedarfsermittlung des Hilfe suchenden Menschen. Individuelle Teilhabeplanung bedeutet, dass alle relevanten Lebensbereiche wie gesundheitlicher Zustand, Umgang mit seelischen Problemen, Alltagsbewältigung, soziale Kontakte, Arbeits- und Belastungsfähigkeit in den Blick genommen werden und daraus der Teilhabebedarf ermittelt wird.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage für eine soziotherapeutische Behandlung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) XII unter §§ 53, 54 (Eingliederungshilfe) geregelt. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Vorhandenes Vermögen wird, wenn es einen gesetzlich festgelegten Betrag überschreitet, zur Finanzierung der Behandlung in einem soziotherapeutischen Zentrum eingesetzt. Erst danach übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten. Bezieher einer Rente müssen diese ebenfalls bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag zur Finanzierung der Maßnahme einbringen.
Im MEDIAN Therapiezentrum Bassenheim arbeiten Diplom-Psychologen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Pädagogen, Ergotherapeuten, Arbeitstherapeuten, examiniertes Pflegepersonal, Hauswirtschafter/innen, und Verwaltungsangestellte. Die medizinische Versorgung ist durch Konsiliar- und Fachärzte gewährleistet.
Die Wirksamkeit der soziotherapeutischen Behandlung ist belegt. Die Therapiezentren der MEDIAN Gruppe legen großen Wert auf die wissenschaftliche Überprüfung der Wirksamkeit und Weiterentwicklung ihres Behandlungsansatzes. Aus diesem Grund arbeiten sie mit Forschungsinstituten und Universitäten zusammen.
Bei einer Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik steht die medizinische Rehabilitation der betroffenen Patienten im Vordergrund, die Maßnahme ist zeitlich befristet. Kostenträger ist der zuständige Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen. Bei Klienten in einem soziotherapeutischen Zentrum sind die Maßnahmen von vornherein auf eine längere Verweildauer ausgerichtet. Ziel ist die soziale Teilhabe und gesellschaftliche Wiedereingliederung. Kostenträger sind die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger.
Die Behandlung in einer Adaptionseinrichtung schließt sich an eine Entwöhnungsbehandlung in einer Fachklinik an. Primäres Ziel ist die Unterstützung bei der Wiederherstellung und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit als Vorbereitung auf die berufliche Wiedereingliederung bei bestehender Arbeitsfähigkeit. Die Dauer einer Adaptionsmaßnahme ist in der Regel auf drei bis vier Monate begrenzt. Im Gegensatz dazu erfolgt die Behandlung in einem soziotherapeutischen Zentrum unabhängig von einer vorherigen Entwöhnungsbehandlung. Primäres Ziel ist die soziale Wiedereingliederung, und wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch die berufliche Wiedereingliederung. Die Dauer richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen.
Ziel der Behandlungsmaßnahmen in einem soziotherapeutischem Zentrum ist eine kontinuierliche und an den individuellen Möglichkeiten des Einzelnen orientierte Förderung vorhandener Fähigkeiten und Ressourcen mit dem Ziel der sozialen Wiedereingliederung. Die Klienten sind in eine aktive Tagesstruktur eingebunden, haben ihren individuellen Therapieplan und nehmen an unterschiedlichen therapeutischen Behandlungsbausteinen teil.