Organisatorisches zur Aufnahme
Der erste Schritt nach Germersheim auf dem Weg in ein möglichst selbständiges suchtmittelfreies Leben wird gut vorbereitet. Die Aufnahme erfolgt in enger Kooperation mit den einweisenden Personen und Einrichtungen. Nach vorheriger Vereinbarung führen wir mit Interessenten ein erstes Kennenlerngespräch in unserem Hause. Dabei bieten wir detaillierte Informationen über unser Behandlungsprogramm und die Möglichkeit, unser Haus, seine Klienten und Mitarbeiter kennen zu lernen.
Vor der Aufnahme benötigen wir folgende Unterlagen:
Aufnahmeantrag
Arztbericht
Sozialbericht
Kostenzusage
Weitere Aufnahmebedingung ist ein Nachweis über eine aktuell (maximal vier Wochen vor Aufnahme) durchgeführte Hepatitis B und C - Serologie, Stuhluntersuchung auf pathogene Keime und Ausschluss von Tbc.
Kostenträger für die Maßnahmen im MEDIAN Therapiezentrum Germersheim sind in der Regel die Sozialhilfeträger. Der sozialrechtliche Rahmen für die Betreuung und Förderung der Klienten ist das Sozialgesetzbuch (SGB IX bzw. SGB XII). Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht Anspruch auf Eingliederungshilfe für besondere Wohnformen nach dem § 42a Abs.2 Satz 1 Nr.2 SGB XII. Ziel ist dabei die Förderung der möglichst selbständigen Lebensführung des Betreffenden.