Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)211 / 2290522


Ambulant Betreutes Wohnen in Eller

Sie wollen selbstbestimmt in der eigenen Wohnung leben und an der Gesellschaft teilhaben. Sie brauchen hierfür die passende Unterstützung und wollen sich diese selbst aussuchen. Wir helfen Ihnen bei der praktischen Gestaltung und Bewältigung des Alltages und der Entwicklung neuer Perspektiven.

Unser Angebot

richtet sich an suchtkranke und psychisch kranke Menschen, die in der eigenen Wohnung leben. Die Hilfen können so unterschiedlich sein wie die Menschen selbst und beziehen sich, individuell und passgenau abgestimmt, auf folgende Bereiche:

  • Alltagsbewältigung
  • psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung
  • Konflikte und Krisen
  • Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden
  • Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen

Die Grundlage ist der individuelle Hilfeplan des LVR. Dieser beinhaltet auch, dass wir die Angebote des regionalen Hilfesystems koordinieren und Sie beim Aufbau eines Netzwerks unterstützen.

Die zeitliche Struktur der Hilfen orientiert sich an Ihrem individuellen Bedarf. Unsere Unterstützung kann an sieben Tagen in der Woche erfolgen. In Krisen oder Konflikten ist eine intensivere Begleitung und Unterstützung möglich. Unsere Angebote und Hilfen können sowohl in Ihrer Wohnung als auch in Ihrem räumlichen und sozialen Umfeld und unter Einbeziehung Ihrer persönlichen Kontakte durchgeführt werden.

Im Einzelfall kann die Umsetzung des Hilfeplanes durch die Teilnahme an dem Beschäftigung- und Freizeitprogramm unseres Haupthauses ergänzt werden.
Diese tagesstrukturierenden Angebote beinhalten vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen (Holzwerkstatt, Malgruppe, Gartengruppe, Kochen und Backen etc.). Freizeitpädagogisch orientierte und kulturelle Aktivitäten werden in der näheren und weiteren Umgebung durchgeführt. Ehemalige Klienten des Wohnheimes können auf die Strukturen und das Beziehungssystem ihrer ehemaligen „Heimat“ zurückgreifen.

Aufnahme

Nach einem Informations- und Beratungsgespräch stellen wir mit Ihnen gemeinsam den individuellen Hilfeplan zusammen. Auch helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der Kosten und allen weiteren Formalitäten.

Finanzierung

Federführender Leistungsträger ist der LVR auf der Grundlage der §§ 53, 54 SGB XII Eingliederungshilfe. In Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen ist eine Kostenbeteiligung nach Prüfung durch den LVR möglich.

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