Wohnheim und Außenwohngruppen
Sie suchen
eine vorübergehende, unter Umständen längerfristige stationäre Betreuung, um Ihre langjährige Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit in den Griff zu bekommen. Sie wollen Ihr Leben in neue und positive Bahnen lenken. Unser Soziotherapeutische Wohnen hilft Ihnen weiter!
Ihre Ziele
Düsseldorf Eller, eine historische und ehemals selbständige Gemeinde, liegt im Südosten der Landeshauptstadt, in der inneren Peripherie. Der Stadtteil bietet Sehenswürdigkeiten, attraktive Parkanlagen und das an Haus Eller angrenzende Naherholungsgebiet Unterbacher See. Durch die gute U-Bahnanbindung sind die breit angelegten Kultur- und Freizeitgelegenheiten der Landeshauptstadt Düsseldorf leicht und schnell zu erreichen. Eine vielseitige Stadt wie Düsseldorf bietet zudem ein differenziertes Suchthilfesystem und damit verbundene Fördermöglichkeiten. Es bestehen gute Kontakte und Vermittlungsmöglichkeiten zu ergänzenden stationären und ambulanten Hilfen. Die Einrichtung selbst bietet, im Anschluss an den Aufenthalt, das Ambulant Betreute Wohnen an.
Die 46 Bewohner des Haupthauses leben in Einzel- und Doppelzimmern mit TV Anschluss. Es stehen großzügige Räume für Kommunikation und Freizeitgestaltung zur Verfügung, Werkstätten, ein großer Garten mit Bocciabahn, Schachspielfeldern, Grillplätzen und vielem mehr.
In einer separaten Trainingswohnung können Sie gezielt und in Gemeinschaft die Selbstversorgung trainieren und sind gleichzeitig in die Hausgemeinschaft eingebunden. In den beiden nahegelegenen Außenwohngruppen für je 7 Bewohner leben Sie ausschließlich in Einzelzimmern und noch selbständiger. Aber auch hier werden Sie bedarfsgerecht betreut und nehmen regelmäßig an den Aktivitäten des Hauses teil.
Mit der Lage der Außenwohngruppen können wir unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen – die eine liegt mitten in der Gemeinde Düsseldorf Eller, in einem Mehrfamilienhaus, die andere in einem frei stehenden Haus mit Garten.
Sollten Sie bereit sein, abstinent zu leben und sich auf eine Gemeinschaft einzulassen, dann laden wir Sie gerne zu einem Informationsgespräch ein. So können Sie die Einrichtung und unser Konzept kennenlernen. Für die Übernahme der Kosten ist in der Regel der überörtliche Sozialhilfeträger zuständig. Sozialrechtliche Grundlage sind die §§ 53, 54 SGB XII Eingliederungshilfe. Voraussetzung für den LVR Köln ist die Empfehlung der örtlichen Hilfeplankonferenz, nach Vorlage der notwendigen Unterlagen (Individueller Hilfeplan, fachärztliche Einschätzung, Sozialhilfegrundantrag). Gerne sind wir bei der Kostenbeantragung behilflich.