Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Therapiezentrum Haus Welchenberg
Damit Sie sich in dem MEDIAN Therapiezentrum Haus Welchenberg schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.
Durch einen suchtmittelfreien, stabilisierenden und anregenden Lebensraum schaffen wir günstige Entwicklungs - und Lernbedingungen.
Nach telefonischer Absprache laden wir Interessierte zu einem ausführlichen Informationsgespräch ein. Dabei erläutern unsere Mitarbeiter das Konzept, informieren über die stationären und ambulanten Angebote und ermöglichen ein Kennenlernen des Hauses.
Bei Bedarf sind wir gerne behilflich bei der Erstellung des Hilfeplanes und der Beantragung der Kostenübernahme, die als Grundlage für eine Aufnahme notwendig sind.
Kosten- und Leistungsträger für die Maßnahmen der Behindertenhilfe ist in der Regel der Landschaftsverband Rheinland als überörtlicher Träger der Sozialhilfe.
Die gesetzliche Anspruchsgrundlage bilden dabei die Paragrafen 78, 90, 99, 113 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX).
Die stationären Unterbringungsmöglichkeiten sind für 49 Plätze ausgelegt, wobei diese an unterschiedlichen Standorten vorgehalten werden.
Weitere Informationen über unsere konzeptionelle Ausrichtung erhalten Sie hier, sowie in der Veröffentlichung aus der Schriftenreihe des Wissenschaftsrates der AHG "Soziotherapie chronisch Abhängiger - ein Gesamtkonzept" erschienen im Neuland Verlag ISBN 3-87581-205-0.
Der Aufnahme geht ein Informationsgespräch voraus, in welchem geklärt wird, ob eine ambulante oder eine stationäre Betreuung sowohl vom Betroffenen als auch von unserer Seite in Frage kommt. Bei einer Aufnahme oder anstehenden ambulanten Betreuung, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113, SGB IX eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.
Selbstzahler können bei Vorlage einer fachärztlichen Stellungnahme und vorhandener Kapazität direkt aufgenommen werden.
Nach dem Informationsgespräch und der beidseitigen positiven Entscheidung miteinander arbeiten zu wollen, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113, SGB IX eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.
An den Landschaftsverband Rheinland ist darüber hinaus der ausgefüllte Vordruck zum Hilfeplanverfahren zu senden (ggfs. sind wir ihnen gerne behilflich).
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Nach Erhalt dieser Unterlagen können wir die betreffende Person auf unsere Warteliste setzen.
Aufnahmen finden in der Regel an Wochentagen von Montag bis Freitag statt. In Ausnahmefällen kann eine Aufnahme auch am Wochenende erfolgen.