Nach dem Informationsgespräch und der beidseitigen positiven Entscheidung miteinander arbeiten zu wollen, muss von Seiten der einweisenden Stelle beim Sozialamt gemeinsam mit dem Sozialhilfegrundantrag nach §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX I eine fachärztliche Stellungnahme eingereicht werden.
An den Landschaftsverband Rheinland ist darüber hinaus der ausgefüllte Vordruck zum Hilfeplanverfahren zu senden (ggfs. sind wir ihnen gerne behilflich).
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Nach Erhalt dieser Unterlagen können wir die betreffende Person auf unsere Warteliste setzen.