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Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)2154 41330


Ihr Aufenthalt

Wo wohnen Sie in der Zeit der Betreuung?

Entscheiden Sie sich für eine stationäre Aufnahme, leben Sie mindestens 1 Jahr im Haus Willich in einer Haus- und Wohngemeinschaft und nehmen am Programm teil. Ihre Wohnung müssen Sie zum Aufnahmetag kündigen und aufgeben.

Die ambulante Betreuung findet begleitend in Ihrer Wohnung statt.

Im Rahmen des § 67 SGB XII ist eine Betreuung auch ohne Wohnung möglich. Vorrangiges Ziel ist dann die Wohnungsbeschaffung.

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Tagesablauf

Wie könnte ein typischer Tagesablauf aussehen?

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Leben & Wohnen

Wie ein zweites Zuhause

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Freizeit & Umgebung

Freizeitangebote in und um Willich

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Fragen & Antworten

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Besuchern und unsere Antworten.

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