Wo wohnen Sie in der Zeit der Betreuung?
Entscheiden Sie sich für eine stationäre Aufnahme, leben Sie mindestens 1 Jahr im Haus Willich in einer Haus- und Wohngemeinschaft und nehmen am Programm teil. Ihre Wohnung müssen Sie zum Aufnahmetag kündigen und aufgeben.
Die ambulante Betreuung findet begleitend in Ihrer Wohnung statt.
Im Rahmen des § 67 SGB XII ist eine Betreuung auch ohne Wohnung möglich. Vorrangiges Ziel ist dann die Wohnungsbeschaffung.
Ihr Aufenthalt
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen von Besuchern und unsere Antworten.