Hier finden Sie einen Überblick über unsere Kooperationspartner
Die soziotherapeutische Einrichtung ist Teil des Gesamtversorgungsnetzes für suchtkranke Menschen. Im Interesse einer effektiven Arbeit ist eine transparente, konstruktive und klientenorientierte Kooperation mit einweisenden, nachsorgenden oder sonstigen, an der Versorgung unserer Klienten beteiligten Institutionen oder Personen notwendig. Durch diese Zusammenarbeit bilden sich Vernetzungen und Kooperationsstrukturen, die ausgebaut und gepflegt werden.
Der Kostenträger differenziert nach der Unterschiedlichkeit der Zielgruppe.
Für suchtkranke Menschen, die das 21 Lebensjahr vollendet haben, besteht bei Vorliegen entsprechender körperlicher und sozialer, einkommens- und vermögensrechtlicher Voraussetzungen der Anspruch auf Eingliederungshilfe nach SGB XII § 53 und 54 oder § 67 SGB XII.
Hauptkostenträger ist der überörtlichen Sozialhilfeträger, hier der Landschaftsverband Rheinland (LVR), darüber hinaus sind einzelne andere Sozialhilfeträger möglich.
Für junge suchtbelastete Menschen unter 21 Jahren oder suchtbelastete Familien, die im Rahmen von Hilfen zur Erziehung unsere ambulanten Angebote in Anspruch nehmen, ist der der kommunale Träger der Jugendhilfe gem. §§ 27 ff. SGB VIII der Kostenträger.
Grundlage für alle Hilfeformen ist ein individueller Hilfeplan, der gemeinsam mit dem Leistungsempfänger in einem Hilfeplangespräch erarbeitet wird. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sind an diesem Prozess neben den Mitarbeitern des zuständigen Jugendamtes auch die Erziehungsberechtigten involviert.