Nach Beendigung der Maßnahme
Wir betreuen die Klienten primär aufsuchend, d.h. in ihrer Wohnung bzw. ihrem sozialen Bezugssystem der Gemeinde. Jeder Klient arbeitet mit einem persönlichen, fallverantwortlichen Bezugsbetreuer. Es gibt eine verbindliche Vertretungsregelung. Die zeitliche Struktur orientiert sich am Bedarf des Klienten, insofern können Gesprächskontakte auch am Abend stattfinden. Der Erfolg der Arbeit mit unserer Zielgruppe ist stark von der Beziehungsqualität geprägt. Die Unterstützung und Förderung durch Gespräche oder praktisches Tun findet in Form von Einzelkontakten oder Gruppenangeboten statt. Gerade unsere chronisch suchtkranken Klienten brauchen, neben dieser Betreuung auf der Basis von einzel- oder gruppenbezogenen Face-to-Face Kontakten, eine tagesstrukturierende Beschäftigung, um die Suchtmittelabstinenz aufrecht zu erhalten. Diese ist Voraussetzung für eine eigenständige Lebensführung und oft auch für ein Überleben notwendig. Im Hilfesystem fehlen in der Regel für diese Personen Angebote analog denen, welche für Psychisch Kranke vorgehalten werden (WfBM, Tagesstätte u.ä.). Von daher beantragen wir im Einzelfall die Förderung dieser Klienten durch Tagesstrukturierenden Angebote. Freizeitpädagogisch orientierte und kulturelle Aktivitäten werden in der näheren und weiteren Umgebung durchgeführt. Ehemalige Klienten des Therapiezentrums können auf die Strukturen und das Beziehungssystem ihrer ehemaligen „Heimat“ zurückgreifen oder ebenfalls die externen Angebote nutzen.
Eine weitere und notwendige Form unserer Hilfe ist die effektive Netzwerkarbeit. Wir koordinieren, steuern und begleiten notwendige Kontakte des Klienten zu den öffentlichen und privaten Hilfesystemen, zu Vermietern, zu Ärzten, zu Angehörigen etc. Da einige Klienten schon sehr lange bzw. wiederholt verschiedene Stellen des Hilfesystems aufsuchen, sind uns der Kontakt, die Zusammenarbeit und konkrete Absprachen mit diesen Stellen wichtig, im Sinne einer Gesamtplanung für den Klienten.
Hierzu gehören Menschen mit Suchterkrankungen (sowohl Alkoholabhängigkeit als auch Mischkonsum) sowie Suchterkrankungen in Verbindung mit anderen Behinderungen im Sinne von § 2 SGB IX und § 53 SGB XII und der Eingliederungshilfeverordnung,
bei denen eine stationäre Versorgung nicht, noch nicht oder nicht mehr erforderlich ist
die volljährig sind (im Einzelfall sind Abweichungen im gegenseitigen Einvernehmen möglich)
Suchterkrankung ist eine chronische Erkrankung. Auch wenn suchtkranke Menschen über einen längeren Zeitraum abstinent leben, ist das so genannte „Suchtgedächtnis“ weiterhin vorhanden. Eine in Bezug auf die Suchterkrankung unkritische Lebensgestaltung, schwierige / überfordernde Lebenssituationen aber auch Schlüsselreize, die im normalen Alltag auf suchtkranke Menschen einwirken, können zu einem stoffgebundenen Vorfall, Rückfall oder erneutem Konsum führen. Die Erfahrung in unserem Arbeitsfeld hat gezeigt, dass unsere Klienten neben der Sucherkrankung an weiteren psychischen Erkrankungen leiden. Oftmals hat sich die Suchterkrankung als Ergebnis anderer psychischer Störungen entwickelt. Durch das ambulant Betreute Wohnen werden Suchtkranke als auch Suchtkranke mit gleichzeitiger psychischer Erkrankung (hier jedoch nach abgeschlossener erfolgreicher diesbezüglicher Therapie) durch aufsuchende Tätigkeit in der eigenen Häuslichkeit über Fachleistungsstunden betreut. Den Mitarbeitern des ABW steht in Ravensruh im Bettenhaus 2 ein Büro zur Verfügung. Alle Klienten des ambulant betreuten Wohnens sind Mieter in eigener Wohnung oder Wohngemeinschaft.
Für suchtkranke Menschen ist es im Sinne von Rückfallprävention besonders wichtig, einen strukturierten und, aus ihrer Sicht, sinnvollen Tag, zu leben. Während der Zeit des Drogen- und/oder Alkohol- bzw. Medikamentenkonsums wurde der Tag in der Regel durch das Beschaffen und den Konsum der Suchtmittel strukturiert. Während der Therapiezeit lebten die Klienten dagegen in einem zeitlich und inhaltlich eng strukturierten, relativ umfangreich vorgegebenen Rahmen zusammen mit anderen Mitpatienten. Nach der Entlassung aus der Therapie in die eigene Häuslichkeit stehen unsere Klienten vor der Herausforderung, eine geeignete individuelle Tagesstruktur zu entwickeln, die als sinnvoll erlebt wird.
Ziel aller Maßnahmen ist es daher, den Klienten zu befördern, ein selbständiges und selbstbestimmtes Leben in sozialer Sicherheit realisieren zu können. Die Beeinträchtigungen in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, der Kommunikation und Interaktion mit anderen Menschen sowie der Arbeit werden mit dem Ziel von funktionaler Gesundheit bearbeitet, um die Möglichkeit der aktiven Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu realisieren. Dabei ergeben sich folgende konkrete Zielsetzungen:
Psychische Stabilität und Abstinenzerhaltung
Physische Verfassung und Gesundheit
Erlernen von Problemlösestrategien, Konfliktbewältigung
Gestaltung von Freizeit und sozialen Beziehungen
Bilden und Festigen von Selbstvertrauen
den Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden erlernen
Unterstützung bei der Entwicklung einer geeigneten Tagesstruktur
hauswirtschaftliches Training
Regelung von finanziellen Angelegenheiten
Unterstützung beim Leisten von freier Arbeit (gerichtlich angeordnete Sozialstunden)
Arbeit und Beschäftigung
Suche und Erhalt eigenen Wohnraums
Selbständige Haushaltsführung
(straf-)rechtliche Situation
Im Rahmen der Hilfeplanung entwickeln Klient und Bezugsbetreuer gemeinsam für diese Lebensbereiche persönlich angepasste, realistische, messbare, terminierbare und vor allem für den Klienten interessante Ziele, sog. SMART Ziele.
Um den Klienten bei der Entwicklung einer sinnvollen Tagesstruktur zu unterstützen, wird mit ihm gemeinsam ein Wochenplan erstellt, der den Ablauf des Tages möglichst detailliert abbildet. Der Wochenplan hält mit konkreten Zeitangaben den kompletten Tagesablauf vom Aufstehen bis zur Bettgehzeit fest (Zeiten für das Morgenritual, Verlassen des Hauses zu Arbeit/Praktikum/Ausbildung, Zeiten für hauswirtschaftliche Aufgaben, Essenszeiten und Gerichte, Termine im professionellen Helfernetz, Freizeitaktivitäten, Entspannungsphasen usw.). Der Wochenplan gibt dem Klienten in seiner neuen Lebenssituation Sicherheit und Orientierung und ist außerdem Grundlage der Reflexionsgespräche bei den Betreuungsterminen. Mit fortschreitender Betreuungsdauer soll der Klient in der Lage sein, seine Woche selbstständig und realistisch vorauszuplanen. Die Hilfen werden bedarfsorientiert und in Kooperation mit beteiligten Diensten und Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Den einzelnen Zielbereichen ordnen wir folgende Betreuungsinhalte bzw. Maßnahmen zu:
Allgemein
Haushaltsführung und Wohnraum
Körperliche Gesundheit
Psychische Gesundheit
Teilhabe am sozialen Leben und Freizeit
Suchtmittelabstinenz
Ämter und Behörden
Erwerbstätigkeit und wirtschaftliche Sicherung
Rechtliche Probleme