Ein Einblick in unsere Einrichtung
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und ein Zuhause finden. Um Ihnen vorab einen Einblick in unsere Einrichtung zu ermöglichen, haben wir nachfolgend einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt.
MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh
Ravensruh 5
23992 Neukloster OT Ravensruh
Tel.: +49 38422 444-0
Fax: +49 38422 444-44
Ravensruh-Kontakt@median-kliniken.de
Außenstelle Wedendorfersee
Groß Hundorfer Weg 8
19217 Wedendorfersee OT Köchelstorf
Tel.: +49 38872 6797-0
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich entschlossen, zukünftig ohne Alkohol bzw. illegale Drogen leben zu wollen und nehmen daher die Angebote des MEDIAN Therapiezentrums Ravensruh für sich wahr. Der Aufenthalt dient dem Ziel, Sie in die Lage zu versetzen, nach Beendigung ein suchtmittelfreies Leben führen zu können. Die Maßnahme wird unter therapeutischen Gesichtspunkten durchgeführt. Ihre individuelle Ausgangssituation wird dabei berücksichtigt. Um den therapeutischen Rahmen des Therapiezentrums zu erhalten, gelten folgende Regeln für alle Klienten:
Abstinenz:
Zustandsverändernde Substanzen jeglicher Art (Drogen, Alkohol, Energydrinks und Nahrungsergänzungsmittel) dürfen weder mitgeführt noch konsumiert werden. Die Anwendung von Medikamenten, sofern diese nicht innerhalb der Einrichtung ärztlich verordnet sind, ist untersagt. Der Klient ist zu jeder Zeit verpflichtet, auf die Aufforderung eines Mitarbeiters hin sofort eine Atemluftkontrolle zuzulassen oder auch eine Urinkontrolle unter Sicht durchzuführen. Bei der Aufnahme werden die Kleidung sowie die mitgebrachten Gegenstände untersucht und ggf. in Verwahrung genommen. Den Mitarbeitern ist es jederzeit gestattet, den Klienten oder sein Zimmer zu durchsuchen.
Ausgang:
Während Ihrer Aufnahmephase (in der Regel 10 Tage) besteht ein Ausgangsverbot. Der erste Einzelausgang kann erst nach mindestens vier begleiteten Ausgängen durch Mitklienten und Zustimmung Ihres Bezugstherapeuten stattfinden. Erst danach haben Sie die Möglichkeit, allein in den Ausgang zu gehen. Bei der Rückkehr müssen Sie sich unverzüglich bei der Krankenschwester oder dem Bereitschaftsdienst zur Atemalkoholkontrolle melden. Ausgangszeiten sind täglich nach Ende der Therapiezeiten bis 22:00 Uhr. An Wochenenden und Feiertagen (mit Ausnahme von Silvester und Himmelfahrt) besteht die Möglichkeit zum Ausgang nach Einnahme des Frühstücks. Die Rückkehr ist bis spätestens 22:00 Uhr zu realisieren.
Abmeldungen:
Klienten, die am Therapieprogramm nicht teilnehmen können (Arztfahrten, Befreiungen durch den medizinischen Dienst, Heimfahrten, Besuchsfahrten etc.) haben sich bei den zuständigen Mitarbeitern selbst abzumelden.
Besucher:
Besuche sind nach Ablauf der Aufnahmephase möglich, soweit keine therapeutischen Einwände bestehen. Besucher müssen bei den zuständigen Therapeuten oder beim Bereitschaftsdienst an- und abgemeldet werden. Alkoholisierten bzw. unter Drogen stehenden Besuchern ist der Aufenthalt im Therapiezentrum nicht gestattet.
Erprobungsheimfahrten:
Heimfahrten sind keine Urlaube von der Therapie, sondern grundsätzlich therapeutische Maßnahmen, die der therapeutischen Zustimmung bedürfen. Heimfahrten können frühestens sechs Wochen nach Therapiebeginn beantragt werden. Die maximale Dauer beträgt zwei Übernachtungen. Die Häufigkeit kann maximal einmal pro Monat erfolgen (je nach Positionierung des Leistungsträgers bez. Finanzierung) in Einverständnis mit dem Bezugstherapeuten.
Diskriminierungsverbot und Gewaltfreiheit:
Konflikte sind gewaltfrei zu lösen. Gewalt oder die Androhung von Gewalt sowie der Besitz von Waffen jeglicher Art sind untersagt. Von Mitklienten nicht gewünschte sexuelle Annäherung in jedweder Form wird unsererseits als Gewalt gewertet. Rassistische, diskriminierende, sowie drogenverherrlichende, gewaltverherrlichende oder pornographische Äußerungen in Bild und Ton (Sprache/ Musik) sind untersagt. Diese Regelung gilt ebenfalls für die öffentliche oder zu laute Wiedergabe/ Ausstrahlung/ Nutzung von elektronischen und digitalen Medien.
Haftungsausschluss:
Für den Verlust persönlicher Gegenstände wird seitens der Einrichtung keine Haftung übernommen. Es besteht die Möglichkeit, Bargeld auf das Konto einzuzahlen. Deponieren Sie Geld und Wertgegenstände über Ihren Gruppenbetreuer oder Bezugstherapeuten, da die Einrichtung ansonsten keine Haftung übernimmt.
Achtung! Bei Therapieende zurückgelassene Gegenstände, jeglicher Art, werden maximal nur einen Monat zur Abholung aufbewahrt. Danach werden sie entsorgt.
Handybenutzung:
Jeder Klient darf ein Handy haben und außerhalb der Therapiezeit bei sich tragen. Das Telefonieren mit dem Handy ist außerhalb der therapeutischen Angebote in der gesamten Einrichtung möglich. Während der therapeutischen Angebote, auch im Kontakt mit den Mitarbeitern, haben die Klienten das Handy nicht zu benutzen oder mitzuführen. Während Ihrer Aufnahmephase (in der Regel 10 Tage) sind private Telefongespräche untersagt und das Handy abzugeben.
Kontrollen:
Durch das Behandlungsteam werden stichprobenartig, sowie bei begründetem Verdacht, Urin- und Atemluftkontrollen vorgenommen. Das kann zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen! Ebenso können jederzeit Zimmerkontrollen vorgenommen werden.
Kraftfahrzeuge:
Das eigenständige Führen von Kraftfahrzeugen ist während der gesamten Aufenthaltsdauer nicht gestattet.
Lebensmittel:
Zur Lagerung von Lebensmitteln stehen Schränke und Kühlschränke zur Verfügung. Verderbliche Lebensmittel dürfen nicht auf den Klientenzimmern gelagert werden.
Medizin:
Für alle medizinischen Maßnahmen ist ausschließlich der medizinische Dienst zuständig. Rezepte müssen bei der Krankenschwester abgegeben werden. Die Ausgabe von Medikamenten erfolgt ausschließlich über die Mitarbeiter. Die Krankenkassenkarten sind im Schwesternzimmer abzugeben. Verordnete Medikamente sind einzunehmen!
Mediennutzung:
Die Mediennutzung ist spezifisch geregelt. Zudem bestehen Regelungen für das Musikhören während besonderer therapeutischer Angebote und in der Freizeit. Bitte achten Sie auf die entsprechenden Vorgaben. Das Musikhören über Handy und MP3 Player mit Kopfhörern ist zu den üblichen Musikzeiten auf dem Klientenzimmer möglich. Fernsehen ist Montag – Donnerstag von 15:00 bis 22:30 Uhr, freitags (ab 13.00 Uhr) bis Sonnabend (und an Feiertagen) von 08:00 bis 23:30 Uhr und Sonntag bis 22.30 Uhr möglich. Ausnahmeregelungen sind mit Einverständnis des Bezugstherapeuten möglich. Computer, Spielkonsolen, tragbare DVD-Player u.ä. dürfen nur in der Freizeit genutzt werden. Musik darf nur in Zimmerlautstärke abgespielt werden.
Nachtruhe:
Nachtruhe ist von Sonntag bis Donnerstag um 23:00 Uhr. Freitag, Samstag und vor Feiertagen beginnt die Nachtruhe ab 24:00 Uhr.
Persönliche Gegenstände:
Gegenstände, die als Waffen genutzt werden können, Materialien, die flüchtige Lösungsmittel enthalten, dürfen nicht in die Therapie mitgebracht werden. Elektrische Geräte, die der unmittelbaren Körperpflege dienen, sowie die Mitnahme eines eigenen Fahrrades (nach Absprache) sind erlaubt.
Pflege der Klientenzimmer und Gemeinschaftseinrichtungen:
Das Mobiliar ist pfleglich zu behandeln. Es ist nicht gestattet, Objekte mit Tesafilm, Reißbrettstiften oder Nägeln auf der Wand, den Fenstern oder den Türen zu befestigen. Dies gilt auch für Therapieräume. Es stehen Pinwände zur Verfügung.
Post und Pakete:
Die Post wird durch die Gruppenbetreuer ausgegeben und gemeinsam mit Ihnen auf Suchtmittel überprüft. Der Empfang von bereits bezahlten Paketen bzw. Päckchensendungen von Versandhäusern ist möglich. Behördenpost wird gemeinsam mit den Sozialarbeitern geöffnet und bearbeitet.
Unterlassung strafbarer Handlungen:
Die Unterlassung strafbarer Handlungen gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb des Therapiezentrums.
Umgang miteinander:
Rücksichtnahme im Kontakt untereinander, gegenseitige Wertschätzung und die Kooperation von allen im Therapiezentrum Tätigen und Lebenden sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung. Szeneverhalten ist zu meiden. Die Privatsphäre des Klientenzimmers ist zu respektieren, ebenso die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit, Offenheit, Respekt und Solidarität in der Gemeinschaft. Dazu gehört auch das Mitteilen von Regelüberschreitungen.
Spiele um Geld oder andere Einsätze sind grundsätzlich untersagt.
Des Weiteren sind Käufe, Verkäufe oder der Tausch von Dingen aller Art, ohne das Einverständnis des Bezugstherapeuten, nicht gestattet!
Verbindliche Teilnahme am Therapieprogramm:
Die Teilnahme an allen Therapien und Gemeinschaftsdiensten ist verbindlich, ebenso die Einhaltung von Zeit-, Kontakt- und Ausgangsregeln. Die Teilnahme an den Hauptmahlzeiten ist ebenfalls verbindlich.
Rauchen und offenes Feuer:
Rauchen und offenes Feuer sind in allen Innenräumen des Therapiezentrums strikt untersagt. Das Rauchen ist nur an gekennzeichneten Orten, den Raucherplätzen und Raucherpavillons, gestattet. Laut eines Beschlusses des Dorfrates wird für das Rauchen in allen Räumlichkeiten eine Strafgebühr für die Gruppenkasse fällig.
Din Benutzung von E-Zigaretten ist nicht gestattet.
Umgang mit Ordnung und Sauberkeit:
Im Hinblick auf die Entfaltung von Verantwortung und Alltagsorganisation sind die Klienten als einzelne und als Gruppe für den pfleglichen Umgang und die Sauberkeit aller von ihnen genutzten Räume und Anlagen verantwortlich. In den Klientenzimmern werden regelmäßig Kontrollen auf Ordnung und Sauberkeit durchgeführt. Beschädigungen sind bei Bezug des Zimmers bzw. unverzüglich nach Entstehen bei der Verwaltung zu melden. Für grob fahrlässig entstandene Schäden haftet der Verursacher.
Unfälle auf Ausgängen und Heimfahrten:
Der Klient ist verpflichtet, bei Unfällen unverzüglich die Einrichtung darüber zu benachrichtigen und zeitnah ein ärztliches Attest vorzulegen. Ist eine sofortige Rückkehr in die Einrichtung nicht möglich, so vereinbart der Klient mit dem zuständigen Bezugstherapeuten regelmäßige Telefonkontakte.
Wäsche:
In den Klientenzimmern darf keine Wäsche gewaschen oder getrocknet werden. Waschmaschinen und Trockner stehen zur Verfügung und sollen genutzt werden. Wetterabhängig sollten die Trockenplätze im Freien genutzt werden.
Verletzungen gegen die Grundregeln und die Hausordnung haben entsprechende therapeutische Sanktionen zur Folge. Grobe Verstöße können zur sofortigen Entlassung (insbesondere bei Besitz und Konsum von Suchtmitteln auf dem Einrichtungsgelände, Gewalt bzw. Gewaltandrohung und Straffälligkeit) führen!
Ich, ………………………………………………………………., habe ein Exemplar der Hausordnung erhalten und erkläre mich damit einverstanden.
Datum: .............................................................
Unterschrift Klient Unterschrift Mitarbeiter
zwischen dem MEDIAN Therapiezentrum Ravensruh und
Herrn/ Frau .....................................................
Herr/ Frau ...................................................... hat bei Aufnahme im MEDIAN Therapiezentrum zur Versorgung des eigenen Hundes folgende Hinweise zu beachten:
1. Der Hund muss versichert sein und er muss angemeldet sein.
Ummeldung beim hiesigen Ordnungsamt möglich (18,00 Euro Hundesteuer jährlich)
2. Der Hundebesitzer ist persönlich für die Verpflegung verantwortlich.
Es gibt keine finanzielle und materielle Unterstützung.
3. Im Therapiezentrum besteht Leinenpflicht.
4. Eine Mitnahme des Hundes in die Häuser oder Zimmer ist nicht gestattet.
(Weisung Heimaufsicht)
5. Bei sogenannten Listenhunderassen ist ein vorangegangener Wesenstest erforderlich.
6. Bei Aufnahme muss eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro hinterlegt werden.
Bei Beendigung der Maßnahme wird diese wieder ausgezahlt.
7. Der bereitgestellte Zwinger ist ausschließlich für die Unterbringung des Tieres zu nutzen und sauber zu halten.
Das Abstellen anderer Gegenstände in diesem Bereich sind nicht gestattet.
Unterschrift Hundebesitzer Unterschrift Einrichtungsleiter
Ravensruh, ..............................................................
Ihr Aufenthalt
Woran Sie beim Packen Ihres Koffers denken sollten und worüber Sie sich schon vor Ihrer Aufnahme informieren sollten, finden Sie hier.