Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter:

+49 (0)221 / 9566510


Anmeldung & Aufnahme

Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unserem MEDIAN Therapiezentrum und Adaptionshaus Köln

Wege in die Behandlung

Für Fragen zur Aufnahme in den stationären Bereich, sowohl Wohnheim als auch Adaption, steht Ihnen Herr Michael Grauer unter +49 221 956651-10, für den Bereich Ambulant Betreutes Wohnen und Tageszentrum, Frau Susanne Borne unter +49 172 2772597 zur Verfügung.

Die Wege der Kostenbeantragung sind näher unter "Informationen für Zuweiser" beschrieben.

Allgemeine Hinweise

Auf dem Weg in die Behandlung sind viele Betroffene mehr oder weniger stark oder ambivalent motiviert. Das Interesse kann zwischenzeitlich nachlassen oder von Zweifeln und Mutlosigkeit überlagert sein. Wir sind mit diesen "Startschwierigkeiten" vertraut und verstehen es, damit umzugehen. Jedoch muss für eine Aufnahme vorausgesetzt werden, dass der Bewerber abstinent leben und sich an der Gemeinschaft beteiligen möchte. Das Informationsgespräch mit dem Interessenten dient auch zu dieser gemeinsamen Klärung.

Informationen für Privatversicherte

Selbstzahler können, nach einem Informationsgespräch und bei freier Kapazität, sofort aufgenommen werden.
 

Informationen für Zuweiser

Vor der Aufnahme im stationären Bereich wird mit dem Klienten ein Informationsgespräch in unserem Haus geführt. So hat er vor Ort die Möglichkeit, das Haus, unser Behandlungsprogramm und einen Teil der Mitarbeiter kennen zu lernen.

Die Adaptionsbehandlung, als zweite Phase der medizinischen Rehabilitation und im direkten Anschluss an die fachklinische Entwöhnungstherapie, liegt in der Zuständigkeit der Rententräger Gemäß § 15 SGB VI.

Vor der Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • schriftliche oder mündliche Kostenzusage
  • Antrag der Klinik auf Adaptionsmaßnahme beim Kostenträger in Kopie

Leistungsträger für die Unterbringung im Wohnheimbereich des Therapiezentrums Köln sind in der Regel die Landschaftsverbände als überörtliche Sozialhilfeträger. Die gesetzliche Anspruchsgrundlage ist dabei der § 53, 54 SGB XII. Der Antrag auf Aufnahme wird von der einweisenden Stelle (Landeskrankenhaus, Fachkrankenhaus, Beratungsstelle, Gesundheits- und Sozialamt, Gesetzlicher Betreuer usw.) gestellt.

Vor der Aufnahme werden folgende Unterlagen benötigt:

  • schriftliche oder mündliche Kostenzusage
  • Die für die Kostenzusage erforderlichen Unterlagen in Kopie:
    • Individueller Hilfeplan (IHP) des LVR
    • Fachärztliche Stellungnahme
    • Sozialhilfegrundantrag

Die Leistungen der Ambulanten Hilfen werden in der Regel vom überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Landschaftsverband Rheinland, auf der Grundlage der § 53, 54 SGB XII (Eingliederungshilfe) übernommen. Auch hier ist die Basis des Hilfeprozesses der Individuelle Hilfeplan des LVR. Bei der Erstellung des Hilfeplanes und der Kostenbeantragung sind wir gerne behilflich.
 

Was müssen Sie tun

Bei Interesse rufen Sie nachstehende Mitarbeiter an, um ein Informationsgespräch zu vereinbaren. Diese werden Ihnen sicher schon am Telefon erste Fragen beantworten können:

Adaption und Stationär Betreutes Wohnen:   Michael Grauer  +49 221 956651-10

Ambulant Betreutes Wohnen und Tageszentrum:   Susanne Borne  +49 172 2772597

Wichtige Informationen

Grundsätzlich sind wir im Hinblick auf die Aufnahmemodalitäten flexibel. Bei weiterer Anreise und verspäteter Aufnahme ist jedoch ein Arztbesuch am selben Tag nicht mehr möglich. Von daher sollte darauf geachtet werden, notwendige Medikamente in ausreichender Menge mit sich zu führen. Diese werden dann bei Aufnahme von dem zuständigen Mitarbeiter entgegengenommen und im Sinne unseres Konzeptes für Sie verwaltet.

Es sollte schon in der Fachklinik in die Wege geleitet werden, dass die Einkünfte der Adaptionspatienten (Übergangsgeld, Arbeitslosengeld II etc.) weitergewährt werden.

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