Ihr Recht auf Rehabilitation ist gesetzlich in § 4 Sozialgesetzbuch I geregelt. Was es bei der Antragstellung zu beachten gibt, Schritt für Schritt erklärt.
Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir im MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont - Klinik für Psychosomatik eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen.
Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, wollen wir Ihnen gerne in wenigen Schritten erläutern. Hierfür führen wie Sie durch den Prozess der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen.
Grundsätzlich müssen Rehabilitationsleistungen beantragt werden. Anträge für die Durchführung von Rehabilitationsleistungen erhalten Sie beim zuständigen Leistungsträger. Sind Sie erwerbstätig oder arbeitslos, ist in der Regel der Rentenversicherungsträger zuständig. Bei Rentnern oder Nichterwerbstätigen ist in der Regel die gesetzliche oder private Krankenversicherung zuständig.
Informationen für Privatversicherte
Medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen
Ihr Weg zur Akutversorgung im Bereich Geriatrie oder Neurologie
Ihr Weg zur Akutbehandlung
Ihr Weg zur Klinik für Psychosomatik
Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont – Klinik für Psychosomatik
Ihr Weg zur Klinik für Psychosomatik
Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.
Ihr Weg zur Klinik für Psychosomatik
Was tun, wenn der Reha-Antrag abgelehnt wurde?
Ihr Weg zur Klinik für Psychosomatik
Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.
Ihr Weg zur Klinik für Psychosomatik
Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.