Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont – Klinik für Psychosomatik
Gerne laden wir Sie im Vorfeld Ihrer stationären Behandlung in unserer Klinik zu einer ambulanten Voruntersuchung (Vorgespräch) ein. Im Rahmen eines solchen ausführlichen Gespräches informieren wir Sie über unser Behandlungskonzept und klären mit Ihnen, ob unser Therapieangebot für Ihr Krankheitsbild geeignet ist. Wir beantworten alle Ihre Fragen, die Sie zu Ihrer stationären Therapie in unserem Haus haben.
Für einige Krankheitsbilder ist es besonders wichtig, die Rahmenbedingungen Ihrer stationären Behandlung im ausführlichen Voruntersuchungsgespräch mit Ihnen abzustimmen. Das betrifft Essstörungen (Anorexia / Bulimia nervosa), Zwangsstörungen und mögliche vorbekannte Psychosen.
Im persönlichen Kontakt mit Ihnen können wir einschätzen, ob Sie von unserer Behandlung ausreichend profitieren, falls Sie jünger als 18 Jahre sind bzw. sich Ihr Lebensalter bereits „im oberen Bereich“ bewegt.
Sie stellen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und fügen diesem den so genannten „Ärztlichen Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung“ bei, den Ihr ambulant behandelnder Arzt erstellt, sofern er Ihre stationäre Rehabilitationsbehandlung befürwortet.
Sofern Sie eine stationäre Rehabilitationsbehandlung speziell in unserer Klinik wünschen, sollte Ihr Arzt dies direkt in dem o.g. ärztlichen Befundbericht angeben (siehe Rubrik SGB IX: „Wunsch- und Wahlrecht“).
Der Rentenversicherungsträger prüft seine Zuständigkeit. Sofern diese gegeben ist und Ihr Rentenversicherungsträger Ihre stationäre Rehabilitationsbehandlung in unserer Klinik bewilligt, teilt er dies Ihnen und uns mit.
Sie führen als privat krankenversicherter bzw. beihilfeberechtigter Patient im »MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont - Klinik für Psychosomatik« eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung durch.
Ihre Private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die zusätzlich zu Akutbehandlungen auch so genannte „Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen“ durchführen (gemischte Krankenanstalten). Um eine solche „gemischte Krankenanstalt" handelt es sich bei unserer Klinik. Wir führen der Krankenhaus-Akutbehandlung vergleichbare Leistungen zu Lasten der Privaten Krankenversicherungen durch. Unser hochspezialisiertes verhaltenstherapeutisches Behandlungskonzept entspricht nicht dem einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung.
Unsere Klinik ist beihilfefähig. Bei der geplanten stationären Psychotherapie handelt es sich um eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung im Sinne des Beihilferechtes in einer Spezialklinik für Psychosomatik und Psychotherapie mit flexiblen individuellen Behandlungszeiten und nicht um eine sogenannte klassische Kur- oder Sanatoriumsbehandlung.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine schriftliche Kostenzusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Privaten Krankenversicherung beantragen müssen. Beim Versicherungsunternehmen ist nach § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK) dieses vor Beginn der Behandlung erforderlich, da ansonsten keine Leistungspflicht auch für eine notwendige stationäre Behandlung besteht. Diese Bestimmung hat den Zweck, die Versicherten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren.
Für beihilfeberechtigte Patienten gilt, dass vom zuweisenden Arzt ein roter Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) mit Diagnose zur Vorlage bei der Beihilfestelle ausgestellt werden sollte. Eine ergänzende Bescheinigung über die amtsärztlich anerkannte Beihilfefähigkeit unserer Klinik senden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne zu bzw. eine solche können Sie als PDF-Datei downloaden (71 kB).
Eine verbindliche Leistungszusage können Sie als Versicherte/r nur erwarten, wenn die medizinische Notwendigkeit einer stationären Krankenhaus-Akutbehandlung den Untersuchungsergebnissen (Befunden) der vorbehandelnden Ärzte zu entnehmen ist.
Die bloße Bescheinigung, eine Krankenhausbehandlung sei notwendig, genügt leider oft nicht. Deshalb sollten Sie – um keine Zeit zu verlieren – Ihrem Antrag an Ihre Private Krankenversicherung (PKV) gleich einen ärztlichen Befundbericht beilegen. Aus diesem Bericht des einweisenden Arztes müssten sich für den ärztlichen Gutachter der Versicherung die Notwendigkeit einer stationären psychotherapeutischen bzw. psychosomatischen Krankenhaus-Akutbehandlung und die Gründe dafür ergeben, dass die Behandlung nicht ambulant durchgeführt werden kann.
Vorzugsweise sollte ein solcher Befundbericht durch Ihren ambulant behandelnden Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie / Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgen. Jederzeit können wir Ihnen in Abstimmung mit Ihrem einweisenden Arzt die Möglichkeit eines ambulanten fachärztlichen Untersuchungsgesprächs hier in der Klinik anbieten und im Rahmen dessen Ihre notwendige Kostenübernahmeerklärung bei der Privaten Krankenversicherung beantragen.
Falls Ihr Versicherungsvertrag dies beinhaltet, haben Sie die Möglichkeit, die Chefarztwahlleistung bei Herrn Dr. med.Volker Malinowski in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Sie neben Ihrem ärztlichen oder psychologischen Therapeuten zusätzlich vom Chefarzt persönlich mitbehandelt werden und Ihre gesamte Therapie unter seiner persönlichen Supervision stattfindet. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Arztkostenrechnung, die sich selbstverständlich im Rahmen der beihilfefähigen Sätze bewegt.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Aufnahmesekretariat, Frau Franz, kostenfreie Service-Telefon-Nr: +49 (0)800-619 6666 oder per E-Mail: birgit.franz[at]median-kliniken.de.