Für stationäre Rehabilitationen ist es in einigen Fällen möglich, eine Begleitperson-Mitaufnahme durch die Krankenkasse bewilligt zu bekommen.
Eine Begleitperson für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme kommt in Frage, sofern die Anwesenheit der Begleitperson während des Reha-Aufenthalts von äußerster Notwendigkeit ist. Dies bedeutet, dass medizinische Gründe vorliegen müssen, um die Mitaufnahme durch die Krankenkasse des Versicherten zu gewährleisten (§ 11 Abs. 3 SGB V).
Häufige Gründe für die Mitaufnahme einer Begleitperson sind vor allem:
Bei medizinischer Notwendigkeit einer Begleitperson bei der Reha werden die Kosten für den Aufenthalt zu 100 % von der Krankenkasse des Versicherten übernommen. Pro Tag eines stationären Aufenthalts des Versicherten werden für eine Begleitperson 45 € von der Krankenkasse geleistet. Damit werden die Unterkunft sowie Verpflegung der Begleitperson sichergestellt. Wichtig ist ebenfalls, dass Sie als Begleitperson bei einer Reha die Zuzahlung von 10 € pro Tag nicht leisten müssen.
Viele unserer MEDIAN Kliniken verfügen über die Möglichkeit, ein Bett für die Begleitperson im Zimmer des Patienten zu stellen. Auf Ihren Wunsch hin ist es jedoch auch möglich, dass Sie nur tagsüber in die Klinik kommen und sich eine Unterkunft im jeweiligen Ort mieten.
Während der Corona-Pandemie existieren die gleichen Vorschriften wie für die Patienten. Begleitpersonen ist es somit weiterhin gestattet, mit dem Patienten anzureisen.
Die Gesellschaft vertrauter Personen unterstützt bei den meisten Patienten den Genesungsprozess. Oftmals können Angehörige oder Freunde sogar entscheidend zum Rehabilitationserfolg beitragen. In manchen Fällen ist es sogar wichtig, sie in den Rehabilitationsprozess mit einzubinden. Deshalb freuen wir uns, wenn unsere Patienten eine Begleitung mitbringen.
Mit den Einladungsunterlagen schicken wir Ihnen auf Anfrage gern ein Gästezimmerverzeichnis bzw. verweisen Sie an die jeweiligen Touristikzentralen.
Auf Wunsch kann die Begleitung medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen, die separat berechnet werden.
In vielen Kliniken kann man sich nach Vorlage eines Rezeptes des Hausarztes oder eines Badearztscheines der Krankenkasse behandeln lassen. Über die Kosten und weitere Details zu den Aufnahmemöglichkeiten geben unsere Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Reservierungszentren Auskunft.
In vielen unserer Kliniken erhält die Begleitperson eine Aufbettung im Zimmer des Patienten. Begleitpersonen können sich natürlich auch privat im jeweiligen Ort eine Unterkunft besorgen und nur tagsüber in die Klinik kommen.