Möglichkeiten der Nachsorge für den nachhaltigen Therapieerfolg
Viele Therapien sind langfristig effektiver, wenn sie über den Zeitraum der Rehabilitation hinaus fortgeführt werden. Eine Möglichkeit, die berufliche Wiedereingliederung und den Transfer des Gelernten in den Alltag zu unterstützen, bietet die in der Regel wohnortnahe Reha-Nachsorge.
Insbesondere für chronische Erkrankungen ist es ratsam, weitere Maßnahmen für das Erhalten des Gesundheitszustandes zu ergreifen.
Gerade für den Wiedereinstieg in den beruflichen und sozialen Alltag hilft die Nachsorge Ihre persönlichen Ergebnisse aus dem Reha-Aufenthalt zu sichern.
Sowohl bei physischen Krankheiten wie zum Beispiel Rückenbeschwerden als auch bei psychosomatischen Problemen oder Abhängigkeitsstörungen ist eine Nachsorge essenziell. Die Maßnahmen reichen je nach Indikation von Krankengymnastik über Funktionstraining und Rehabilitationssport bis zu psychotherapeutischen Einzel- oder Gruppenstunden.
Die Rentenversicherung und die Krankenkassen können Ihnen mit bestimmten Programmen helfen, am Ball zu bleiben. Online finden Sie die Anträge zu den verschiedenen Reha-Nachsorge-Programmen der Rentenversicherung.
Ihr behandelnder Arzt ist bei der Antragsstellung Ihre erste Anlaufstelle. Er wird Sie beim Ausfüllen des Antrags unterstützen. In der Regel wird eine Kostenübernahme der Nachsorge bewilligt, wenn Folgendes zutrifft:
Bei vielen Indikationen reicht ein Reha-Aufenthalt teilweise nicht aus, um die Gesundheit vollständig wiederherzustellen. Daher muss auch nach der Rehabilitation durch Übungen und andere Maßnahmen, die in den Alltag integriert werden, der Zustand des Patienten weiter verbessert werden.
In aller Regel ist es gerade Sinn und Zweck der Nachsorge, die Reha-Erfolge in Ihren Alltag zu transportieren. Deshalb finden Trainingseinheiten oder Sitzungen zu Zeiten statt, die mit dem Berufsleben vereinbar sind. Es gibt deutschlandweit übrigens ein dichtes Netz an Nachsorge-Einrichtungen, weshalb auch die Wohn-/Arbeitsortnähe kein Problem darstellen sollte.
Der Kostenträger für die Nachsorge ist in der Regel derselbe wie für die Rehabilitation selbst. Wenn etwa das Nachsorgeprogramm dem Erhalt der Erwerbsfähigkeit und der Wiedereingliederung ins Berufsleben dient, übernimmt wahrscheinlich die Rentenversicherung die Kosten. Wenn zum Beispiel eine Pflegbedürftigkeit abgewendet werden soll, springt eher die Krankenversicherung ein. Auch die Unfallversicherung kommt als Kostenträger infrage. Ihr Arzt hilft Ihnen, den Antrag an die richtige Stelle zu senden. Sollte der Adressat nicht zuständig sein, muss der Antrag ohnehin an die zuständige Stelle weitergeleitet werden.
Ist Ihr Kostenträger eine Unfallversicherung, so besteht generell keine Einschränkungen in der Dauer und Zahl der in Anspruch zu nehmenden Einheiten. Ebenfalls ist eine Wiederholung bei nicht ausreichendem Erfolg der Nachsorge möglich.
Die gesetzliche Krankenversicherung genehmigt die Dauer der Nachsorge-Maßnahmen danach, wie diese im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich sind. Die Richtwerte liegen bei 50 Übungseinheiten, welche auf 18 Monate verteilt werden. Bei Erkrankungen oder Behinderungen mit starker Beeinträchtigung oder mit Notwendigkeit komplexerer Übungen, erhöhen sich diese Werte auf 120 Einheiten in 36 Monaten. Bei Herzgruppen (Übungsgruppen für Herzpatienten) fallen ebenfalls abweichende Werte an, da hier nach der Belastbarkeit des zu Behandelnden beurteilt werden muss. Der Richtwert liegt bei 90 Einheiten in 24 Monaten.
Die Rentenversicherung übernimmt in der Regel den Behandlungszeitraum von 6-12 Monaten. Eine Verlängerung ist vor allem bei chronischen Erkrankungen möglich.